Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 679/2007 vom 01.10.2007

Anpassung der Bußgeldregelsätze für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung plant aktuell die Überarbeitung der Bußgeldregelsätze für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten mit dem Ziel, einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu leisten. Damit sollen ein Beschluss der Verkehrsministerkonferenz von Ende 2006 und eine Empfehlung des 45. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2007 aufgegriffen werden, die sich für eine differenzierte Anhebung der Geldbußen ausgesprochen hatten.

Der Schwerpunkt der Erhöhung der Bußgeldregelsätze liegt bei den Hauptunfallursachen. Es sind dies das Fahren mit zu hoher Geschwindigkeit, Vorfahrtsverletzungen einschließlich der Missachtung von Haltanordnungen durch Lichtzeichenanlagen, Verstöße beim Abbiegen, die falsche Straßenbenutzung, Abstandsverstöße, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Zuwiderhandlungen, die sich als konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellen.

Einbezogen werden außerdem die Zuwiderhandlungen, die im Allgemeinen mit finanziellen oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen für den Betroffenen verbunden sind. Damit wird der in § 17 Abs. 3 OWiG genannte Zumessungsgesichtspunkt der wirtschaftlichen Verhältnisse stärker berücksichtigt und dem Umstand Rechnung getragen, dass Betroffene erfahrungsgemäß dann einen geringeren Sorgfaltsmaßstab an die Beachtung von Regeln anlegen, wenn die zu erwartende Geldbuße deutlich hinter den Vorteilen eines sorglosen Verhaltens zurückbleibt. Einen dritten Schwerpunkt bilden schließlich vorsätzlich begangene Zuwiderhandlungen. Leichte Anhebungen sind außerdem für die Verkehrsverstöße der Radfahrer vorgesehen. Das Vorhaben des Bundes trägt letztlich auch zu einer Vereinfachung des Bußgeldkataloges bei. Durch Zusammenfassungen und eine Neustrukturierung werden im Vergleich zum jetzigen Katalog etwa 80 Tatbestände eingespart.

Az.: III 151-15

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