Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 77/2012 vom 21.12.2011

Anhebung der EU-Schwellenwerte und Vergabeverordnung

Mit Mitteilung vom 29.11.2011 hatten wir darüber informiert, dass es ab dem 01.01.2012 neue EU-Schwellenwerte geben soll. Die EU-Kommission hat die Schwellenwerte, ab denen die EU-Vergaberichtlinien gelten, nunmehr zum 01.01.2012 angepasst (vgl. EU-Verordnung Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30.11.2011 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für die Auftragsvergaben, ABl.L319/43 vom 02.12.2011). Die neuen Schwellenwerte steigen demnach

  • für Bauaufträge auf 5 Mio. Euro (bisher: 4,845 Mio. Euro),
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf 200.000 Euro (bisher: 193.000 Euro) und
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten und oberen Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen auf 130.000 Euro (bisher: 125.000 Euro).

Die EU-Verordnung tritt zum 01.01.2012 in Kraft, sodass in Deutschland bis zur Anpassung der Vergabeverordnung (VgV) strengere Anforderungen gelten als von der EU vorgeschrieben. Dies ist europarechtlich zulässig, während eine Überschreitung der EU-Schwellenwerte ausgeschlossen ist.

Zur Übernahme der neuen EU-Schwellenwerte in nationales Recht hat das Bundeswirtschaftsministerium nunmehr den Entwurf einer 5. Verordnung zur Änderung der VgV vorgelegt. Nach Beschlussfassung durch das Bundeskabinett soll der Entwurf der Änderungsverordnung am 10.02.2012 im Bundestag beraten werden. Mit der Veröffentlichung wird Anfang März 2012 gerechnet.

Az.: II gr-ko

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