Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 551/2000 vom 05.10.2000

Angebotsstrukturen der Tageseinrichtungen für Kinder

Das Präsidium des StGB NRW hat sich am 13.09.2000 mit der Flexibilisierung der Angebotsstrukturen der Tageseinrichtungen für Kinder befaßt und den insbesondere im Rahmen von Erprobungsmaßnahmen eingeleiteten Entwicklungs- und Innovationsprozeß im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder begrüßt. Es betont, daß die in einer Reihe von Kommunen bereits umgesetzten Bemühungen, zu einer nachfrageorientierten Bedarfsdeckung zu gelangen, mit der Einräumung größerer Entscheidungs- und Handlungsspielräume für Träger und Einrichtungen einhergehen müssen.

Weiterentwicklungen der Angebots- und Organisationsstrukturen sowie Flexiblisierungen bei den Öffnungszeiten in den Tageseinrichtungen, die noch gezielter auf die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Eltern zugeschnitten sind, werden - soweit sie kostenneutral erfolgen - aus Verbandssicht unterstützt. Maßnahmen, die nicht unmittelbar zum Erziehungs- und Bildungsauftrag des Kindergartens gehören, dürfen allerdings nicht in das Finanzierungssystem des GTK's einbezogen werden, um die Konsolidierung der Betriebskosten nicht zu gefährden.

Das Präsidium betont schließlich, daß der Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder im schulpflichtigen Alter sowie für Kinder unter drei Jahren verläßliche Rahmenbedingungen und eine auf Dauer sichergestellte Finanzierung durch das Land voraussetzen. Ansonsten besteht die Gefahr, daß durch neue Projekte und Modelle Erwartungen in der Bevölkerung geweckt und Angebote geschaffen werden, die von den Kommunen aus finanziellen Gründen nicht erfüllt bzw. aufrecht erhalten werden können.

Az.: III/2 711 - 2

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