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StGB NRW-Mitteilung 497/1998 vom 05.09.1998

Angebote für die Einstellung Schwerbehinderter

Die Bundesanstalt für Arbeit hält für Arbeitgeber, die ihre gesetzliche Verpflichtung, Schwerbehinderte zu beschäftigen, noch nicht erfüllt haben und deshalb eine Ausgleichsabgabe zahlen müssen, Angebote für die Einstellung Schwerbehinderter bereit.

Zum einen gibt der bundesweite Arbeitgeberinformationsservice "AIS" einen schnellen Überblick über arbeitsuchende Schwerbehinderte. Das Informationsangebot ist im Internet abrufbar unter: www.arbeitsamt.de .

Wenn Arbeitgeber bereit sind, Schwerbehinderte befristet oder unbefristet zu beschäftigen, stellen die Arbeitsämter Lohnkostenzuschüsse zur Verfügung. Diese können bei befristeten Arbeitsverhältnissen bis zu 70, bei unbefristeten bis zu 80 Prozent des Arbeitsentgelts betragen und in der Regel bis zu drei Jahre gewährt werden. Arbeitgeber sparen mit jeder Einstellung eines Schwerbehinderten zudem 200 DM monatlich an Ausgleichsabgabe, wenn sie ihre gesetzliche Verpflichtung, Schwerbehinderte zu beschäftigen, bisher nicht erfüllen.

Interessierte Arbeitgeber erhalten im übrigen weitere Auskünfte über ihre jeweiligen örtlichen Arbeitsämter.

Az.: III 850

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