Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 201/2000 vom 05.04.2000

Anfrage der Firma CarPool GmbH

Aus Sicht der Hauptgeschäftsstelle des DStGB bietet das Unternehmen ein Car-Sharing-Konzept an, welches für Kommunen von Interesse sein könnte.

Das Konzept der Firma sieht vor, einen Fahrzeugpark für einen definierten Berechtigtenkreis zur Verfügung zu stellen. Dieser Fahrzeugpool soll dann ohne vorherige Reservierung, ohne Nutzungsverpflichtung und ohne Entrichtung fester Beträge sowie ohne Zeitlimits durch den Nutzer in Anspruch genommen werden können. Die Anmietung der Fahrzeuge erfolgt nach einmaliger vorheriger Anmeldung und Verwendung einer Nutzungsberechtigung an einem Automaten. Die Größe des Fahrzeugpools wird nach Angaben der Firma in Abhängigkeit der Größe des Berechtigtenkreises so bemessen, daß eine jederzeitige Fahrzeugverfügbarkeit für jeden Nutzer garantiert werde.

Der Berechtigtenkreis wird von der Kommune festgelegt. Es kann sich dabei beispielsweise um Mitarbeiter der Kommunalverwaltung und der Stadtwerke, Besucher einer Stadt oder eines Fremdenverkehrsortes, Kunden des örtlichen Nahverkehrs oder auch Bewohner eines Ortsteils handeln.

Bei Interesse kann mit der Firma CarPool über die Hauptgeschäftsstelle des DStGB in Berlin, Marienstraße 6, 12207 Berlin, Tel.: 030/77307-0, Kontakt aufgenommen werden.

Az.: III/1 640-23/1

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