Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 77/2005 vom 23.12.2004

Anerkennung eines Fraktionsstatuts

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 14.12.2004 (4 L 3236/04) ausgeführt, dass für die Anerkennung einer Fraktion ein gemeinsamer politischer Grundkonsens erforderlich sei. Wenn ein solcher Grundkonsens offenkundig fehle, scheide dementsprechend eine Anerkennung aus. Anhaltspunkte dafür können z.B. die politische Gruppierungen sein, denen die betreffenden Ratsmitglieder angehören (z.B. Links-Rechts-Bündnis) sowie entsprechende Äußerungen dieser Personen, die einem gemeinsamen politischen Grundkonsens entgegenstehen.

Az.: I/2 020-08-56

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search