Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 626/2017 vom 10.10.2017

Amtsbezeichnung für Laufbahnen besonderer Fachrichtungen

Mit Erlass vom 05.10.2017 (31-42.07.02-3-863/17) weist das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung im Einvernehmen mit dem NRW-Ministerium des Innern und dem Ministerium der Finanzen auf Folgendes hin: “Aus dem derzeit geltenden nordrhein-westfälischen Laufbahnrecht ergeben sich keine Hindernisse, auch innerhalb der Laufbahnen besonderer Fachrichtung durch das Hinzufügen von Zusätzen zu den Amtsbezeichnungen zwischen den Laufbahnen zu differenzieren.

Insofern wird entschieden, dass in Laufbahnen besonderer Fachrichtung auch wieder Zusätze zu den Amtsbezeichnungen genutzt werden können, die auf die speziellen Fachrichtungen hinweisen. So kann beispielsweise ein/e in der Laufbahn besonderer Fachrichtung - Gesundheit - tätige/r Veterinärmediziner/in nun auch wieder die Amtsbezeichnung "Kreisveterinärrat-/rätin" oder "Kreisveterinärdirektor/in" tragen.“ Der Erlass ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im verbandlichen Internet (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinfo und Service, Fachgebiete, Recht, Personal und Organisation, Beamtenrecht abrufbar. 

Az.: 14.0.1

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