Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 451/1996 vom 20.09.1996

Amerikanisches Austauschprogramm für Hauptverwaltungsbeamte

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund koordiniert seit 4 Jahren erfolgreich das amerikanische Austauschprogramm für Hauptverwaltungsbeamte des Amerikanischen Verbandes International City Manager Association (ICMA). Dieses Programm wird 1997 fortgesetzt. Die Mitgliedsverbände werden gebeten, den nachstehenden Text in ihren Publikationsorganen zu veröffentlichen.

"Der Amerikanische Verband International City Manager Association (ICMA) führt seit Anfang der 80er Jahre ein Internationales Austauschprogramm durch, an dem bislang Hauptverwaltungsbeamte aus Australien, Kanada, Irland, Israel, Neuseeland, Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland teilgenommen haben. Bei der Auswahl der Partner wird sehr viel Sorgfalt aufgewandt. Die Vertreter des ICMA bemühen sich Hauptverwaltungsbeamte aus Städten in etwa gleicher Größenordnung und mit vergleichbaren Familienverhältnissen zusammenzubringen. Hierdurch wird der persönliche Charakter des Austauschprogramms unterstrichen und verstärkt.

Das Austauschprogramm sieht einen jeweils 3-wöchigen Aufenthalt der beiden Partner im jeweiligen Land vor, wobei für die amerikanischen Gastgeber wichtig ist, daß der Gast an der jährlichen Mitgliederversammlung des Verbandes teilnimmt. Während des Aufenthalts im Gastland wird der jeweilige Kollege im Dienst begleitet, er nimmt an allen Sitzungen und Verhandlungen teil und erhält auf diese Weise einen sehr eingehenden Einblick in den Ablauf der kommunalen Entscheidungsprozesse und in die konkreten kommunalen Probleme der jeweiligen Stadt.

Die Reise- und Aufenthaltskosten muß im Prinzip derjenige bestreiten, der die Ortsveränderung vornimmt. Die Aufenthaltskosten werden dadurch reduziert, daß erwartet wird, daß der jeweilige Gast im Haus bzw. in der Wohnung seines Kollegen wohnen kann.

Der Amerikanische Verband ICMA ist sehr daran interessiert, dieses Austauschprogramm auszuweiten. Er ist an den Deutschen Städte- und Gemeindebund herangetreten mit der Bitte, eine deutsche Beteiligung im erweiterten Maße sicherzustellen. Stadtdirektoren und (hauptamtliche) Bürgermeister, die an einem Austauschprogramm 1997 interessiert sind, werden gebeten, sich bis zum 01.12.1996 mit der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dez. I, Kaiserswerther Str. 199/201, 40474 Düsseldorf, in Verbindung zu setzen.

Az.: N I 05-48

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