Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 570/2009 vom 25.09.2009

Alternativstandorte für Mobilfunk-Sendeanlagen

Seit dem Jahr 2002 wird die Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesregierung evaluiert. Im Jahr 2007 wurden in synoptischer Form sowohl die Ergebnisse der bisherigen Jahresgutachten miteinander verglichen als auch eine Gesamteinschätzung der Entwicklung über den gesamten Zeitraum 2001 bis 2007 abgegeben.

Die bisherigen Gutachten, für die das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Wesentlichen verantwortlich war, haben ergeben, dass die Vorschläge von Alternativstandorten oft problematisch sind und dass die Bewertung und die Ablehnung von Alternativstandorten von Seiten der Kommunalvertreter teilweise als intransparent und wenig verständlich beurteilt werden.

In einem Workshop, den das Difu im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk (IZMF) am 20. und 21.4.2009 in Berlin durchführte, wurde dieses Thema umfassend diskutiert. Die 22 Teilnehmer des Workshops setzten sich aus Vertretern der Kommunen, Mobilfunknetzbetreiber, des IZMF und den kommunalen Spitzenverbänden zusammen.

Gemeinsam wurden Probleme, Möglichkeiten und Verfahrensweisen beim Vorschlag von Alternativstandorten (durch die Kommune) und deren Bewertung (durch die Betreiber) erörtert und Verbesserungsmöglichkeiten in der Zusammenarbeit ausgelotet. In Arbeitsgruppen wurden Kriterien für ein zukünftiges Vorgehen erarbeitet und Empfehlungen formuliert.

Durch die Diskussionen in den Arbeitsgruppen zogen sich mehrere „rote Fäden“:

ô€‘ Frühzeitige, zu diesem Zeitpunkt manchmal auch nur informelle Information, ist grundsätzlich hilfreich — dies gilt nicht nur für die Informationen zur Standortplanung, sondern auch für Informationen seitens der Kommunen über potenziell gute oder schwierige Standorte.

ô€‘ Gute Voraussetzung für die Standortabstimmung sind laufende und funktionierende Kommunikationsprozesse.

ô€‘ Für die frühzeitige Information und laufende Kommunikation gilt zunächst: Dialog vor

Schriftform.

ô€‘ Wenn es um konkrete Standorte und Alternativvorschläge geht, gelten die Grundsätze: Dialog und Schriftform sowie „je konkreter, desto besser“.

ô€‘ Die Einhaltung von Basisstandards für die Kommunikation, die Prozesse und die übermittelten Informationen und Stellungnahmen ist hilfreich.

ô€‘ Informations- und Kommunikationsprozesse sind ressourcenaufwändig; sowohl bei den

Betreibern wie den Kommunen sind die personellen Ressourcen oft begrenzt. Diese Grenzen sind bei den gegenseitigen Ansprüchen zu berücksichtigen und im Hinblick auf den

Nutzen für die Erzielung einvernehmlicher Lösungen abzuwägen.

ô€‘ Gleichzeitig gilt zu berücksichtigen, dass sowohl bei den Betreibern wie auch in den Kommunen individuelle Sichtweisen, Handlungskulturen und -logiken zu unterschiedlichen Erwartungen und Kommunikationsformen führen.

ô€‘ Grundsätzlich sollten bei der Ablehnung von Standortvorschlägen Vorschläge zum weiteren Prozess gemacht werden. Auch bei möglichen Entscheidungen im Dissens gilt es, bis zum Schluss gesprächsfähig zu bleiben.

ô€‘ Die Betreiber sollten die Öffentlichkeitsarbeit der Kommunen gegenüber den Bürgern nach Möglichkeit unterstützen und vor allem keine Maßnahmen umsetzen, die den Dialog zwischen Kommunen und betroffenen Bürgern gefährden.

ô€‘ Die Selbstverpflichtungen und die Verbändevereinbarung (samt ergänzender Hinweise) reichen für die Ausgestaltung der Entscheidungsprozesse um (alternative) Standortvorschläge von Seiten der Betreiber und Kommunen aus. Die hier vorgeschlagenen Konkretisierungen und Anregungen sind zur Ergänzung dieser Festlegungen hilfreich und sollten Beachtung finden.

Az.: III/2 460-62

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