Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 685/2014 vom 11.11.2014

Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung in NRW

Mit dem am 01.08.2014 in Kraft getretenen Kinderbildungsgesetz (Reformstufe II) sind in NRW die Grundlagen zur Neuausrichtung der Sprachförderung im Elementarbereich geschaffen worden. Künftig soll in den Tageseinrichtungen in NRW eine verstärkt in den pädagogischen Alltag integrierte Sprachbildung und Beobachtung erfolgen, die die Kinder der Einrichtung kontinuierlich von Beginn an erreicht. Landesseitig sind inzwischen einige fachliche Grundlagen für die alltagsintegrierte Sprachbildung Beobachtung im Elementarbereich erarbeitet worden.

In diesem Zusammenhang hat das Jugendministerium NRW auf die Fragen- und Antwortenliste (FAQ-Liste) verwiesen. In dieser Liste, die kontinuierlich aktualisiert werden soll, sind Informationen zu gesetzlichen und fachlichen Grundlagen und zum Beobachtungsverfahren selbst enthalten. Die FAQ-Liste kann im Internet unter www.kita.nrw.de heruntergeladen werden.

Az.: III/2 716

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