Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 353/2008 vom 23.05.2008
Aktuelles zu Gewerbezentralregisterauszügen bei Vergaben
Auf Nachfrage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wurde nun mitgeteilt, dass Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister seit Anfang April 2008 durch die Vergabestellen online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden können.
Die hierfür erforderliche Zugangsberechtigung für das "InFormJu-Verfahren" des Bundesamtes für Justiz erhalten die Vergabestellen auf schriftlichen Antrag für bis zu fünf Beschäftigte. Das Teilnahmeformular für das InFormJu-Verfahren ist unter www.bundesjustizamt.de/informju zu finden und ausgefüllt und mit Dienstsiegel versehen an das BA für Justiz zu senden.
Wie das Bundesamt für Justiz mitgeteilt hat, werden Anfragen an das Gewerbezentralregister indes bis auf weiteres nur durch Papierform (Postversand) beauskunftet. Der DStGB wird sich daher weiterhin für eine vollelektronische Informationsübermittlung einsetzen.
Gewerbezentralregisterauskünfte sind seit kurzem nach § 150a der Gewerbeordnung durch eine Eigenerklärung der Bewerber oder Bieter zu ersetzen oder/und der öffentliche Auftraggeber hat die Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung selbst anzufordern. In jedem Fall sind die öffentliche Auftraggeber – also auch kommunale Auftraggeber – bei Bauaufträgen ab einer Auftragssumme von 30 000 Euro verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, selbst eine Auskunft zu dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.
Hinweis:
Der Erlass des BMVBS zum „Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II)“ kann bei Interesse unter www.dstgb-vis.de abgerufen werden.
Az.: II/1 608-00