Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 128/2012 vom 14.02.2012

Aktuelle Stunde im Bundestag zur Energiepolitik

Bundesumweltminister Röttgen und Bundeswirtschaftsminister Rösler zeigten sich in der Bundestagsdebatte einig in Punkto Energiewende. Sie werde erfolgreich umgesetzt, Versorgungssicherheit, Netzstabilität und stabile Preise seien das Ergebnis.

Hinsichtlich der EEG-Förderung und der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie werde man gemeinsam zum Ziel kommen. Die von der kommunalen Seite geäußerte Kritik an der fehlenden Koordination und Steuerung der Energiepolitik unter Einbindung aller Akteure, der enorme Ausbaubedarf der Netze, insbesondere der Verteilnetze, fehlende Anreize zur Schaffung von Akzeptanz vor Ort, wurde auch von der Opposition aufgenommen.

Ausbau Erneuerbarer Energien
Die Grünen, die die Debatte im Bundestag einberiefen, kritisierten einen Stillstand der Energiepolitik hinsichtlich der energetischen Einsparung, Energieeffizienz und des Ausbaus Erneuerbarer Energien. 20 Prozent der Stromerzeugung werde derzeit aus Erneuerbaren Energien hergestellt. Daran hingen 400.000 Arbeitsplätze. Der Ausbau Erneuerbarer Energien würde zur Stabilisierung der Stromversorgung und zur Stabilisierung des Strompreises beitragen. Laut Bundesumweltminister Röttgen werde dagegen Mitte dieses Jahres die EEG-Vergütung für Photovoltaik um mehr als 50 Prozent gesenkt, um eine Überförderung zu vermeiden. Rösler und Röttgen zeigten sich in diesem Punkt nun einig.

Aus kommunaler Sicht muss die Umgestaltung der geplanten Fördersysteme des EEG maßvoll geschehen, um das Vertrauen in Bezug auf bereits getätigte Investitionen von Kommunen und kommunalen Unternehmen und damit im Zusammenhang stehende Arbeitsplätze zu schützen. Der Ausbau dezentraler Erzeugungskapazitäten darf jedoch aus kommunaler Sicht durch die Änderung der EEG-Umlage nicht behindert werden. Der Einspeisevorrang und die Eigenverbrauchsregelung im EEG sollten als Grundsätze erhalten bleiben.

Netzausbau
In der Debatte machte die Opposition auf den dringenden Ausbedarf der Netze und die damit einhergehende schwankungsfreie Energieerzeugung aufmerksam. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf. Laut SPD-Fraktionsvorsitzendem Steinmeier habe es in dem letzten Jahr allein 900 Eingriffe zur Netzstabilisierung gegeben. Der Ausbedarf sei enorm. Beispielsweise sei in Schleswig-Holstein von rund 700 km erforderlichen Stromnetzen erst 30 km ausgebaut worden.

Der angegebene Ausbaubedarf darf sich jedoch nicht nur auf die Übertragungsnetze beschränken. Vielmehr müssen die Verteilnetze in den Fokus genommen werden, die den Strom letztendlich zu den Abnehmern transportiert. Allein 80 Prozent der Erneuerbaren Energien können auf der Ebene der Verteilnetze eingespeist werden. In Anbetracht des drohenden Zeitverzugs muss über eine schnellere Kostenanerkennung im Rahmen der Anreizregulierungsverordnung nachgedacht werden. Daneben sollte der Ausbaubedarf durch die Förderung von Speichertechnologien und durch intelligente Netze erheblich reduziert werden.

Energieeffizienz: Energetische Gebäudesanierung
Insbesondere die energetische Gebäudesanierung war aufgrund des sich im Vermittlungsausschuss befindlichen Gesetzes zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierung an Wohngebäuden ein viel diskutiertes Thema in der Debatte. Die Mittel aus dem KfW-Gebäudesanierungsprogramm fallen künftig statt der angekündigten 1,5 Milliarden Euro auf 900 Millionen Euro. Der Vermittlungsausschuss befindet sich noch immer in der zweiten Verhandlungsrunde. In der Sitzung vom 08.02.2012 wurde die Entscheidung erneut vertagt. Ein Termin steht noch nicht fest.

Die in dem Gesetz vorgesehenen steuerlichen Vergünstigungen kommen jedoch nicht den Kommunen zu Gute, sondern lediglich den privaten Hauseigentümern, die einen Großteil der Sanierungskosten absetzen können. Die Energetische Gebäudesanierung ist auch aus kommunaler Sicht aufgrund seiner Energieeffizienzsteigerung für die Erreichung der Energiewende unverzichtbar. Allerdings muss die Förderung massiv erhöht werden. Im Hinblick auf das von der Bundesregierung festgelegte Ziel einer Sanierungsquote von 2 Prozent, wird ein Fördervolumen von jährlich fünf Milliarden nötig sein. Dies muss jedoch durch direkte Investitionen erfolgen und darf nicht über steuerliche Erleichterungen zulasten der öffentlichen Haushalte geschehen.

Bewertung
Aus der Bundestagsdebatte geht deutlich hervor, dass es an einer Steuerung und Koordinierung der Energiewende fehlt. So wurde von der Opposition zu Recht das bisher fehlende Monitoring kritisiert, in dem die Ziele der Energiewende evaluiert werden sollen. Die Energiegesetze wurden zwar auf den Weg gebracht, sie müssen nun jedoch an die tatsächlichen und wirtschaftlichen Veränderungen angepasst werden.

Aus kommunaler Sicht ist eine enge Abstimmung aller beteiligten Energieakteure, insbesondere der Kommunen, ihrer Stadtwerke und den Bürgern und Bürgerinnen im Rahmen einer gemeinsamen nationalen Plattform zu fordern.

Az.: II/3 811-00/1

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