Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 544/1998 vom 05.10.1998

Aktuelle sozialpolitische Beschlüsse des NWStGB-Präsidiums

In seiner Sitzung am 16.9.1998 hat das Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes eingehend die kommunale Position zur Stärkung der Schnittstelle Sozialhilfe/Arbeitsmarktpolitik beraten. Das Präsidium hat sich dabei vor dem Hintergrund weiter steigender Ausgaben bei der Hilfe zum Lebensunterhalt für eine umfassende Sozialhilfereform mit einer deutlichen Vereinfachung der Leistungsrechte und der Harmonisierung der Anspruchssysteme der Sozial- und Arbeitslosenhilfe ausgesprochen. Nach seiner Auffassung müssen insbesondere auch arbeitslosen Sozialhilfeempfängern dem Arbeitsförderungsrecht entsprechende Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote zur Verfügung stehen, um ihre Chancen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern.

Im Hinblick auf das Stichwort Kombi-Lohn sieht das Präsidium die Chance, daß durch finanzielle Anreize zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse speziell auch im Niedriglohnbereich der Arbeitsmarkt mit positiven Effekten für den Sozialhilfesektor entlastet werden kann. Im übrigen hat sich das Präsidium für eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen Arbeits- und Sozialämtern in den sich überschneidenden Aufgabenbereichen ausgesprochen, um einen effizienten Mitteleinsatz und eine möglichst zielgerichtete Hilfestellung im Einzelfall gewähren zu können. Sowohl regelmäßig stattfindende Arbeitsmarktgespräche der örtlichen und regionalen Akteure als auch Kooperationsvereinbarungen zwischen Arbeits- und Sozialverwaltung stellen hierzu nach seiner Auffassung eine geeignete Grundlage dar.

Einen hohen Stellenwert mißt das Präsidium dem Instrumentarium der Hilfe zur Arbeit im Rahmen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt bei. Es empfiehlt, die mit den individuellen Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit verbundenen Chancen einer aktiven kommunalen Beschäftigungspolitik wo immer möglich zu nutzen und damit auch zur Begrenzung des Aufwands bei der allgemeinen Sozialhilfe beizutragen.

In einer weiteren Entschließung hat sich das Präsidium mit dem vom Gesundheitsministerium vorgelegten Änderungsentwurf zum Maßregelvollzugsgesetz befaßt. Das Ziel der Landesregierung, mit einer deutlicheren Akzentuierung der Sicherheitsaspekte auch auf eine breite Akzeptanz des Vollzugs freiheitsentziehender Maßregeln in der Bevölkerung hinzuwirken, wird danach aus Sicht des kreisangehörigen Raumes, in dem die forensischen Einrichtungen ganz überwiegend ihren Standort haben, ausdrücklich unterstützt. Als Bindeglied zwischen der Bevölkerung und den Maßregelvollzugseinrichtungen empfiehlt sich nach Auffassung des Präsidiums die Gründung von Bürgerräten, die den Interessen der Einwohner der Standortgemeinde gegenüber den forensischen Einrichtungen, ihrem Träger und dem Land artikulieren.

An den Landtag appelliert das Präsidium, im Rahmen der zu erwartenden Ausschußanhörung zu klären, ob die Zuständigkeit für die Maßregeln der Besserung und Sicherung als staatliche Aufgabe unter Berücksichtigung der vom Verband gegenübergestellten Argumente zukünftig von den Landschaftsverbänden auf das Land übergehen sollte.

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse einschließlich Begründung ist beim NWStGB-Wirtschafts- und Sozialdezernat abrufbar.

Az.: III

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