Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 428/2009 vom 10.07.2009

Aktuelle Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz

Die Wirtschaftsministerkonferenz hat am 18./19. Juni 2009 eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die auch unmittelbar auf die Kommunen wirken. Neben der aktuellen wirtschaftspolitischen Diskussion, zu der auch die Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors sowie Fördermaßnahmen der KfW und der Landesförderinstitute gehören, war die EU-Dienstleistungsrichtlinie, das Binnenmarktinformationssystem, Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Zielvorgaben zur schnelleren und einfacheren Gründung von Unternehmen in der EU sowie energiewirtschaftliche Fragen Gegenstand der Konferenz.

Die Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) betont die bisherige gute Kooperation zwischen KfW und Landesförderinstituten und weist darauf hin, dass die organisatorische Neuausrichtung der KfW erhebliche Auswirkungen auf die Landesförderinstitute haben kann. In der Bildung einer Mittelstandsbank, einer Privatkundenbank, einer Kommunalbank und einer zentralen Vertriebseinheit der KfW sieht die WMK eine Neuaufstellung der KfW gegenüber dem Markt und eine Neuorientierung im Marktauftritt. Die WMK bittet das BMWi daher um eine Evaluierung der Zusammenarbeit von KfW und Landesförderinstituten sowie um einen Bericht hierüber im Herbst 2010.

Die WMK begrüßt die Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, bedauert aber, dass der Bund nicht der Forderung des Bundesrates nach der Regelung der wesentlichen verfahrensrechtlichen Fragen, insbesondere der Anwendung des Verfahrenstyps „einheitliche Stelle“ sowie den Forderungen nach einer Konkretisierung des Fristenregimes nachgekommen ist. Auf Grund dessen sei es in den Ländern zu höchst unterschiedlichen Regelungen gekommen. Die WMK ist darüber hinaus mit der Übersendung der Ergebnisse der Normenprüfung auf Bundesebene nicht zufrieden, da die Normenprüfung nicht in jedem Falle den für die weitere Arbeit auf Länderebene erforderlichen fachlichen Anforderungen entsprach.

Die WMK begrüßt die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie des Länderarbeitskreises „Telekommunikation, Informationswirtschaft, Post“ vorgelegten Bericht. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beim Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur keine neuen Zielsetzungen mehr aufgenommen werden sollten, sondern dass die konsequente Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen und Förderinstrumente Priorität haben solle. Insbesondere bittet die WMK den Bund herauszuarbeiten, mit welchen Instrumenten das langfristige Ziel der Breitbandversorgung mit 50 MBit/s erreicht werden soll. Nach ihrer Wahrnehmung sind die aktuell eingesetzten Förderinstrumente stärker auf das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandanschlüssen von 1 MBit/s ausgerichtet. Mit Blick auf die Erstellung eines neuen Infrastrukturatlasses wünschen die Länder eine einvernehmliche Klärung der Fragen der Zugriffsberechtigung sowie der Dateiformate und der Datenkompatibilität. Des Weiteren bitten die Länder darum, in den Aufbau und die konkrete Aufgabengestaltung des geplanten Breitbandkompetenzzentrums des Bundes eingebunden zu werden.

Im Übrigen appelliert die WMK an die Telekommunikationsbranche, Infrastrukturinvestitionen nicht von einzelnen politischen oder organisatorischen Entscheidungen abhängig zu machen, da beides nicht zur Rechts- und Planungssicherheit der kommunalen Gebietskörperschaften in den unterversorgten Regionen beitrage. Abschließend bittet die WMK das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz um Prüfung, ob die in den Jahren 2008 bis 2010 jeweils vorgesehenen Jahrestranchen in Höhe von 10 Mio. Euro als Gesamtbetrag in Höhe von 30 Mio. Euro im Zeitraum bis 2010 für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt werden könnten.

Die WMK stellt schließlich fest, dass die Wettbewerbsentwicklung auf dem Briefmarkt unbefriedigend ist und hinter den Erwartungen der Liberalisierung des Marktes zurückbleibt. Die WMK erkennt als Ursachen hierfür, dass Wettbewerber der Deutschen Post AG massiv steuerlich benachteiligt werden. Zudem gebe es Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Zulässigkeit der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen „Rechtsverordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen“. Die WMK mahnt deshalb Beschlüsse zur Herstellung von wettbewerblichen Bedingungen im Briefmarkt an. Dazu gehören insbesondere Änderungen des Umsatzsteuergesetzes unter Beachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, eine Novellierung des Postgesetzes, die insbesondere auch die Vorschläge der Bundesnetzagentur für eine Verbesserung der Ex-Post-Missbrauchsaufsicht im Bereich aus der Ex-Ante-Regulierung entlassenen „Geschäftskundenpost“ aufgreift sowie eine zeitnahe Aktualisierung der Post-Universaldienstleistungsverordnung.

Die Beschlüsse im Detail können auf der Internetseite des Bundesrates unter der Adresse www.wirtschaftsministerkonferenz.de abgerufen werden.

 

Az.: III 450-06

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