Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 225/1996 vom 05.05.1996

Aktuelle Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz

In ihrer Sitzung am 21./22. März 1996 in Stuttgart hat die Verkehrsministerkonferenz u.a. folgende Beschlüsse gefaßt:

Europäische Verkehrspolitik

Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder nehmen von dem Bericht zur Europäischen Verkehrspolitik zustimmend Kenntnis. Sie bitten die Bundesregierung, sich für eine auf Dauer tragbare, umweltverträgliche Gestaltung der europäischen Verkehrspolitik einzusetzen und dabei insbesondere folgende Zielsetzungen zu berücksichtigen:

  • Der Ausbau der transeuropäischen Netze muß der umweltschonenden Bewältigung des großräumigen Personen- und Güterverkehrs in Europa dienen. Der Einsatz von Schiene, Binnenschiffahrt/Küstenschiffahrt und die intermodale Verknüpfung der Verkehrsnetze sind dazu schwerpunktmäßig zu fördern.
  • Zur effizienten, umweltschonenden und sicheren Nutzung der Verkehrswege sind die Möglichkeiten moderner Telematiksysteme zu nutzen. Die EU-Kommission sollte in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten baldmöglichst ein Konzept zur Standardisierung, Normung, Kompatibilität der technischen Systeme vorlegen, die notwendigen Entscheidungen für konkrete Rechtsakte vorbereiten und den Einsatz von Telematik in allen Verkehrsbereichen fördern und unterstützen.
  • Die verkehrspolitischen Rahmenbedingungen des Schienenverkehrs müssen weiter verbessert werden. Die Richtlinien des Rates zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft, zur Zuweisung von Fahrwegkapazitäten und Berechnung von Wegeentgelten müssen in allen EU-Staaten möglichst zügig und vollständig umgesetzt, die Ansätze zur Interoperabilität der technischen Systeme im Personen- und Güterverkehr weiter fortgeführt werden.

    Von grundlegender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs ist eine verursachungsgerechte Lösung des Wegekostenproblems. Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder unterstützen die Forderung der Bundesregierung nach einer deutlichen Erhöhung der Straßenbenutzungsgebühren zum 1.1.1997. In dem von der EU-Kommission vorgelegten Grünbuch "Faire und effiziente Preise im Verkehr" sehen sie einen wichtigen Ansatz zur Weiterentwicklung der Verkehrsmarktordnung.
  • Die Umweltbelastungen des Straßenverkehrs müssen weiter verringert werden. Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder verweisen dazu auf ihre Vorschläge zur Verbesserung der Kraftstoffqualitäten und zur Einführung verbrauchsarmer Kraftfahrzeuge.
  • Der Wettbewerb in- und ausländischer Verkehrsunternehmen muß auf der Grundlage harmonisierter Wettbewerbsbedingungen erfolgen. Insbesondere im Straßengüterverkehr ist für eine gleichmäßige Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten Sorge zu tragen. Im Bereich der Binnenschiffahrt ist eine sofortige Aufhebung des Tour-de-Ròle-Systems anzustreben. Zur Herstellung des Makrtgleichgewichts muß der Abbau struktureller Überkapazitäten fortgesetzt werden.
  • Verkehrsverträge der EU mit Drittstaaten müssen die Verkehrsinteressen der berührten Mitgliedstaaten berücksichtigen. Der Einräumung gegenseitiger Marktzugangsrechte kann nur zugestimmt werden, wenn die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltstandards der EU gewährleistet ist, eine gerechte Anlastung der Wegekosten sichergestellt ist und die Verträge einen "Mehrwert" gegenüber bilateralen Abkommen beinhalten.

Bedarfsplan des Schienenwegeausbaugesetzes

  1. Die Verkehrsministerkonferenz bekräftigt ihre Auffassung, daß gemäß § 8 Abs. 2 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes der Bund allein für die Finanzierung der Investitionen in das Nahverkehrsnetz der DB AG verantwortlich ist. Danach ist eine Mitfinanzierung durch die Länder nicht vorgesehen. Dies war wesentliche Grundlage für die Zustimmung der Länder zur Bahnreform.
  2. Die Verkehrsministerkonferenz fordert den Bund auf, diese Rechtsauffassung der Länder endlich zu akzeptieren.

    Sollte sich der Bund der Auffassung der Länder nicht anschließen und entsprechend verfahren, ist eine Klärung dieser Fragen durch die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bund noch 1996 herbeizuführen.
  3. Im Interesse des Ausbaus des Schienenpersonennahverkehrs sind die Länder gleichwohl für die Jahre 1996 und 1997 bereit, für ein Finanzierungsvolumen von rund 900 Mio. DM das Finanzierungsangebot der DB AG vorbehaltlich der jeweiligen notwendigen landesinternen Zustimmung wie folgt anzunehmen: Die DB AG wird bei Maßnahmen, die sich nicht mit einem zinslosen Darlehen rechnen, von dem erforderlichen Baukostenzuschuß 75 % der Tilgungslast übernehmen; das jeweilige Land übernimmt die restlichen 25 %. Der Tilgungszeitraum beträgt 20 Jahre.

Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder begrüßen es, daß das Bundesministerium für Verkehr durch Vorlage des Entwurfs einer Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung eine Konkretisierung der Zugangsbedingungen zum Fahrweg vorgenommen hat. Damit wird eine weitere wesentliche Voraussetzung zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs und damit auch zur Verwirklichung der mit der Bahnstrukturreform verfolgten Zielsetzungen geschaffen.

Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder halten es jedoch für erforderlich, daß die Regelungen der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung die besonderen Erfordernisse zur Erfüllung der im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben des Schienenpersonennahverkehrs stärker berücksichtigen. Sie bitten den Bundesminister für Verkehr, den vorgelegten Verordnungsentwurf insbesondere nach Maßgabe der folgenden Kriterien nochmals zu überprüfen und mit den Ländern zu erörtern:

  • Das Recht zur Anmeldung von Zugtrassen ist auch den Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs zu gewähren.
  • Bei kollidierenden Trassenwünschen müssen geeignete Kriterien zur angemessenen Berücksichtigung des Schienenpersonennahverkehrs vorgegeben werden. Eine Entscheidung nach dem höchsten Preisangebot könnte zu einer Verdrängung des Schienenpersonennahverkehrs durch ertragsstärkere Verkehrsarten führen.
  • Nach dem Entwurf der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung steht es den Unternehmen frei, die Trassenpreise entsprechend der Marktlage zu gestalten. Es sollte geprüft werden, wie dabei eine Politik der Gewinnmaximierung zu Lasten des Schienenpersonennahverkehrs verhindert werden kann.
  • Leisten Dritte finanzielle Beiträge zu Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur, so sind diese bei der Bildung der Trassenpreise angemessen zu berücksichtigen.
  • Die infrastrukturellen Anforderungen für die einzelnen Verkehrsarten auf der Schiene sind unterschiedlich. Um eine Quersubventionierung zwischen diesen Verkehrsarten zu verhindern, sollten von den einzelnen Trassennachfragern nur Preise gefordert werden können, die in einer angemessenen Relation zu den Kosten der für sie notwendigen Fahrwegstandards stehen.

Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder bitten den Bundesminister für Verkehr, das weitere Verfahren für den Erlaß der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung erst nach einer Einigung zwischen Bund und Länder durchzuführen.

Reduzierung des Schilderwaldes

  1. Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder sind der Auffassung, daß eine übermäßige Beschilderung im Straßenverkehr zu einer allgemeinen Überforderung und Ablenkung der Verkehrsteilnehmer sowie zu Akzeptanzproblemen bei der Beachtung von Verkehrsvorschriften insgesamt führt. Eine effektive Reduzierung des Schilderwaldes wird deshalb nicht nur aus Kostengründen, sondern vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit für dringend gehalten.
  2. Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder nehmen den von der Bundesanstalt für Straßenwesen vorgelegten Forschungsbericht über den Modellversuch "Weniger Verkehrszeichen" zur Kenntnis. Sie sehen darin eine geeignete Grundlage für ein künftiges Vorgehen und bitten den Bundesminister für Verkehr gemeinsam mit den Ländern ein konkretes Maßnahmenkonzept und Strategien zur Umsetzung zu entwickeln, um der zunehmenden Beschilderung im Straßenraum sowie dem Überhandnehmen der Verampelung konsequent und dauerhaft entgegenzuwirken.
  3. Wesentlicher Ansatzpunkt für eine Reduzierung der Beschilderung ist die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine restriktive Handhabung bei der Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen. Eine Überarbeitung der bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften ist deshalb mit diesem Ziel geboten.
  4. Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder halten es für unverzichtbar, daß Maßnahmen zur Reduzierung des Beschilderns auch in den politischen Vorgaben ausreichenden Rückhalt finden. Forderungen nach zusätzlichen Beschilderungsmaßnahmen sollten daher unter Zurückstellung wirtschaftlicher und persönlicher Belange vorrangig unter verkehrlichen Aspekten geprüft und bewertet werden.

Az.: III 640 - 10

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