Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 158/2024 vom 28.02.2024

Aktualisierte FAQs zur Selbsterklärung und Endabrechnung der Energiepreisbremsen

Das BMWK hat unter folgendem Link neue Versionen von der FAQ-Liste zu Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen durch die Prüfbehörde nach EWPBG und StromPBG (V.13.0) sowie von der FAQ-Liste zu Anträgen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) (V.9.0) veröffentlicht.

In der FAQ-Liste zu Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen durch die Prüfbehörde nach EWPBG und StromPBG (V.13.0) wurden einzelne Klärungen zur Berechnung des EBITDA zum Zwecke der Bestimmung der anwendbaren Höchstgrenze, zu den Selbsterklärungen bei Mietverhältnissen und der nachträglichen Entlastung von Kunden in EWPBG und StromPBG aufgenommen. Das Kapitel zur finalen Selbsterklärung wurde sehr ausführlich ergänzt, hier ist nunmehr auch die Möglichkeit einer Fristverlängerung erläutert. Ergänzt wurde auch der Abschnitt zu Anträgen auf Feststellung der Höchstgrenzen und vorläufige Auskunft. Hier wird insbesondere auch die Feststellung der Höchstgrenzen bei verbundenen Unternehmen ausführlicher dargestellt sowie auch die besonderen Regelungen für Schienenbahnen erläutert.

In der aktualisierten Version der FAQ zu Anträgen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) (V.9.0) wird nunmehr die Endabrechnung der Lieferanten mit dem Beauftragten des Bundes detailliert dargestellt.

Az.: 28.6.1-002-026

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