Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 222/2022 vom 04.04.2022

Aktivierung des Förderprogramms NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte

Ab dem 14. April 2022 fördert die NRW.Bank mit dem Programm NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte grundsätzlich alle Investitionen in den Erwerb, den Bau sowie in die Modernisierung und Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften.

Der maximale Kreditbetrag liegt bei 10 Millionen Euro pro Jahr und Antragsteller. Abweichende Darlehenshöchstbeträge können im Einzelfall und auf Anfrage festgelegt werden. Als Laufzeiten können 10 und 20 Jahre gewählt werden. Die Zinsbindung liegt bei 10 Jahren. Die Förderdarlehen können nach vorheriger Einzelfall-Abstimmung mit der NRW.BANK zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden. Bei den zu fördernden Investitionen finden die Sektorleitlinien keine Anwendung. Die aktuellen Zinssätze finden Sie ab dem 14. April 2022 auf der Homepage der NRW.BANK.

Flüchtlingsunterkünfte, die im Zeitraum 2015 bis 2017 mit Mitteln aus diesem Programm gefördert wurden, können natürlich auch für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine genutzt werden.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Kundenbetreuung der NRW.BANK zur Verfügung:

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden

Telefon Düsseldorf   0211 91741-4600
Telefon Münster       0251 91741-4600
Oeffentliche-kunden@nrwbank.de

Az.: 41.0.1-006/013

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