Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 370/2006 vom 22.05.2006

Aktion "QuietschFidel"

Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Kölner Agrippaparkt um alle Nichtschwimmer geworben. Wassersport sei besonders bei Kindern eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Trotzdem könne jedes 3. Kinder unter 14 Jahren nicht schwimmen. Dies müsse sich ändern, forderte das Innenministerium bei der Auftaktveranstaltung zur „Rundum-Wohlfühlwoche des Bades in NRW“

Rund 100 Hallen und Freibäder haben in der Zeit vom 21. bis 28. Mai 2006 mit einem breiten Veranstaltungsprogramm für die Schwimmangebote in ihrer Stadt geworben. Dabei habe es u.a. Frühschwimmaktionen, 24-Stunden-Schwimmen, Nachtschwimmen, Aqua-Jogging und Aqua Power, Wassergymnastik, Schnorcheln, Wellness-Angebote und Livemusik gegeben.

Die Rundum-Wohlfühlwoche ist Bestandteil der landesweiten Initiative „Quietschfidel – Ab jetzt für immer: Schwimmer!“ mit der ein Aktionsbündnis von zwölf engagierten Verbänden und Vereinigungen nachhaltig für das Schwimmen lernen und für das Schwimmen gehen wirbt. Die landesweite Badewoche soll zudem als modernes Familienevent Schwimmen und Baden zusammen mit anderen sportlichen und kulturellen Aktivitäten als regelmäßiges Angebot für gesellige Freizeigestaltung und Kommunikation in der Bevölkerung bekannt machen. Träger der Aktionswoche sind neben dem Innenministerium NRW das Ministerium für Schule und Weiterbildung, der LandesSportBund NRW, die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen, der Städte- und Gemeindebund NRW, der Städtetag NRW, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter und der Schwimmverband NRW, die DLRG Landesverbände, die DRK Wasserwacht, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwimmmeister und der Bundesfachverband öffentliche Bäder.

Wer schwimmen könne, rette im Notfall nicht nur sich selbst, sondern auch andere, erklärte das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei Kindern sei Ertrinken nach Verkehrsunfällen die zweithäufigste Todesursache. Die Statistik der DLRG zeigten auch für Nordrhein-Westfalen einen deutlichen Zusammenhang zwischen der steigenden Zahl der Nichtschwimmer in der Bevölkerung und der Zahl der tödlichen Badeunfälle.

Az.: IV/2 382-13/7

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