Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 478/1996 vom 05.10.1996

Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz

Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Zivilschutzneuordnungsgesetzes (Regierungsentwurf) obliegt dem Bundesamt für Zivilschutz (BZS) die Unterweisung des mit Fragen der zivilen Verteidigung befaßten Personals sowie die Ausbildung von Führungskräften und Ausbildern des Katastrophenschutzes im Rahmen ihrer Zivilschutzaufgaben sowie die Entwicklung von Ausbildungsinhalten des Zivilschutzes einschließlich des Selbstschutzes. Hierzu wird, wie im "Bericht zur zivilen Verteidigung" vom 27.06.1995 ausgeführt, die bisher in veschiedenen Einrichtungen durchgeführte Ausbildung in den Bereichen Selbstschutz, Zivilschutz und zivile Verteidigung in eine Einrichtung unter dem organisatorischen Dach des BZS zusammengefaßt.

Durch Organisationserlaß des Bundesministeriums des Innern vom 21.12.1995 wurde in einem ersten Schritt die Akademie für zivile Verteidigung mit Wirkung vom 01.01.1996 in das BZS eingegliedert. Der Umzug in die Liegenschaft der Katastrophenschutzschule des Bundes Bad Neuenahr-Ahrweiler ist für September dieses Jahres vorgesehen.

Nunmehr gibt das Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 01.07.1996 bekannt, daß die neue zentrale Ausbildungseinrichtung ab Januar 1997 ihren Ausbildungsbetrieb aufnehmen soll. Ihre Bezeichnung lautet: Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz im Bundesamt für Zivilschutz AkNZ

Az.: I/3-140-03

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search