Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 398/1998 vom 20.07.1998

Agenda 2000 Agenda 21

Nicht zu verwechseln mit der Agenda 21, dem Umwelt- und Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert ist die Agenda 2000 der Europäischen Union. Während die Agenda 21 dazu bestimmt ist, weltweit einen Prozeß anzuschieben, der in eine umweltgerechte und zukunftsbeständige Entwicklung mündet, ist die sog. Agenda 2000 der Europäischen Union ein über 220 Seiten langes Dokument, in der die Europäische Union ihre Vorstellungen über die Herausforderungen und Perspektiven für den Beginn des kommenden Jahrhunderts darlegt. Zielrichtung der Agenda 2000 ist insbesondere, die Europäische Union auf die politisch gewollte Erweiterung in den mittel- und osteuropäischen Raum (z.B. durch die Aufnahme von Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, und Ungarn) vorzubereiten.

Die Umsetzung der in der Agenda 2000 enthaltenen Vorschläge bedeutet eine weitgehende Reform von Inhalt, Aufbau und Verfahren der sog. Strukturfonds der Europäischen Union. Gegenwärtig sind die wichtigsten Eckpfeiler der europäischen Strukturfondsspolitik der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL). Ziel dieser Strukturfonds ist vor allem, in der Europäischen Union die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete, einschließlich der ländlichen Gebiete, zu verringern. In diesem Zusammenhang verfolgt die Europäische Union gegenwärtig im Rahmen der Strukturfonds folgende Ziele:

- Ziel 1: Entwicklung und strukturelle Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand

- Ziel 2: Umstellung der Regionen oder Teilregionen, die von rückläufiger industrieller Entwicklung schwer betroffen sind,

- Ziel 3: Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, Erleichterung der Eingliederung in das Erwerbsleben, Förderung der Chancengleichhheit auf dem Arbeitsmarkt

- Ziel 4: Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an die industriellen Wandlungsprozesse

- Ziel 5: Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

- Ziel 6: Förderung von Gebieten von extrem niedriger Bevölkerungsdichte (betrifft Finnland und Schweden).

Neben diesen Zielen sind für die deutschen Kommunen in den ländlichen Regionen, vor allem die Gemeinschaftsinitiativen INTERREG II (grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Energienetze), LEADER II (Entwicklung ländlicher Raum), KONVER (Diversifikation der wirtschaftlichen Tätigkeit in den vom Rüstungssektor stark abhängigen Gebieten ) und URBAN (wirtschaftliche und soziale Belebung in Problemvierteln mittlerer und großer Städte) wichtig.

Durch die Agenda 2000 sollen nunmehr nur noch drei Ziele grundlegend verfolgt werden. Hierzu gehören:

- Ziel 1: Förderung von Regionen mit Entwicklungsrückstand, den größten Problemen hinsichtlich Einkommen, Beschäftigung, Produktionssystemen und Infrastruktur

- Ziel 2: Förderung von Industriegebieten mit rückläufiger Entwicklung, Förderung von ländlichen Gebieten mit rückläufiger Entwicklung, Krisengebiete im Fischereisektor, Problemgebieten in Städten

- Ziel 3: Förderung der sog. Humanressourcen. Dabei sollen unter das Ziel 3 alle Regionen fallen, die nicht von den Ziel 1 und 2 erfaßt werden. Unter einer Förderung der Humanressourcen wird dabei nach den gegenwärtigen Vorschlägen der Europäischen Kommission eine allgemeine Arbeitsförderung im weitesten Sinne verstanden.

Eine ausführliche Darstellung des Themas "Agenda 2000" in der Zeitschrift "Stadt und Gemeinde" des Deutschen Städte- und Gemeindebundes 1998, Nr. 3, S. 3 ff. nachgelesen werden kann. Verfasser der Darstellung ist der Europareferent des DStGB Herr Uwe Zimmermann.

Az.: II 87-30 qu/g

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