Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 400/1998 vom 05.08.1998

AG Münster tagt in Ahaus

am 18. Juni 1998 tagte die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster im Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund in der Stadthalle Ahaus. Nach der Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Herrn Bürgermeister Walter (Everswinkel) und dem Grußwort des stellvertretenden Bürgermeisters Hermann Hartmann führte der Beigeordnete Hans-Gerd von Lennep in die aktuellen Problemfelder der unlängst im Landtag beschlossenen Änderung des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung ein, die Grundlage für die Kommunalwahl im Jahr 1999 sein werden. Anschließend berichtete der Beigeordnete für Umwelt und Bauen des NWStGB, Herr Dr. Hans-Ulrich Schwarzmann, über die Planungen des Ministeriums für Bauen und Wohnen zu einer erneuten Änderung der Landesbauordnung. Das besondere Augenmerk richtete Dr. Schwarzmann dabei auf die Absicht des Ministeriums u.a. die gesetzliche Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen ohne Übergangsregelung vollständig zu streichen. In der Konsequenz müßten die Städte und Gemeinden innerhalb weniger Monate zwischen dem Gesetzesbeschluß und dem Inkrafttreten weit über 1.000 Satzungen zur Regelung der Stellplatzpflicht erlassen. Dr. Schwarzmann machte deshalb deutlich, daß die Aufrechterhaltung der gesetzlichen Stellplatzpflicht erforderlich sei. Gleichzeitig müßte eine Ermächtigung an die Gemeinden geschaffen werden, abweichende Regelung (nach oben und unten) durch Satzung regeln zu können.

Abschließend berichtete Hauptreferent Dr. Peter Queitsch über den Sachstand der Anpassung des Landesabfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen an das bereits am 07. Oktober 1996 in Kraft getretene Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Dr. Queitsch machte deutlich, daß das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in dem Gesetzentwurf zahlreiche Vorschläge des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes übernommen hat, so daß der Entwurf zu einem neuen Landesabfallgesetz grundsätzlich von der Geschäftsstelle begrüßt worden sei. Insbesondere enthält der Entwurf zum neuen Landesabfallgesetz zahlreiche Regelungen, die es ermöglichen, einen gleichbleibenden Anschlußgrad an die kommunalen Abfallentsorgungseinrichtungen sicherzustellen und damit die Grundlage für eine verträgliche Entwicklung der Abfallgebühren zu schaffen.

Die nächste Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Münster findet am 03. September 1998 in Warendorf statt.

Az.: II 00-47 qu/g

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