Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 319/1997 vom 20.06.1997

Ärztliche Versorgung von Asylbewerbern

Aufgrund des zwischen dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund und der Kassenärztlichen Versorgung Westfalen-Lippe am 27.04.1995 abgeschlossenen Rahmenvertrages (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster) zur Sicherung der ärztlichen Versorgung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz errechnet sich für die Abrechnung von Leistungen für das 4. Quartal 1996 folgende Fallpauschale:

Punktwert für:

- Leistunge ohne Laborleistungen 0,0 Dpf.

- Laborleistungen 8,1 Dpf.

Gesamtvergütung:

Verwaltungsstelle Dortmund DM 3.122.309,86

Verwaltungsstelle Münster DM 3.920.641,03

KVWL DM 7.042.950,89

Behandlungsfälle:

Verwaltungsstelle Dortmund 27.104

Verwaltungsstelle Münster 33.947

KVWL 61.051

DM 7.042.950,89 : 61.051 Fälle = DM 115,36 Fallpauschale.

Mit dieser Fallpauschale werden die Rechnungen erstellt und die Beträge angefordert.

Für die Abrechnungen von Leistungen für das 3. Quartal 1996 betrug die Fallpauschale 118,08 DM.

Az.: I/3-857-2-1

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