Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 423/1997 vom 20.08.1997
Ärztliche Versorgung von Asylbewerbern
Abrechnung für das 1. Quartal 1997
Aufgrund des zwischen dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe am 27.04.1995 abgeschlossenen Rahmenvertrages (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster) zur Sicherung der ärztlichen Versorgung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz errechnet sich für die Abrechnung von Leistungen für das 1. Quartal 1997 folgende Fallpauschale:
Punktwert für:
- Leistungen ohne Laborleistungen 10,0 Dpf.
- Laborleistungen 8,1 Dpf.
Gesamtvergütung:
Verwaltungsstelle Dortmund DM 2.903.286,41
Verwaltungsstelle Münster DM 4.150.097,96
KVWL DM 7.053.384,37
Behandlungsfälle:
Verwaltungsstelle Dortmund 24.598
Verwaltungsstelle Münster 36.778
KVWL 61.376
DM 7.053.384,37 : 61.376 Fälle = DM 114,92 Fallpauschale.
Mit dieser Fallpauschale werden die Rechnungen erstellt und die Beträge angefordert.
Für die Abrechnung von Leistungen für das 4. Quartal 1996 betrug die Fallpauschale 115,36 DM.
Az.: I/3-857-2-1