Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 453/2014 vom 21.07.2014

Änderungsbedarf beim gemeindlichen Haushaltsrecht

Das NRW-Ministerium für Inneres und Kommunales hat die kommunalen Spitzenverbände darüber informiert, dass es die bisherige Zusammenarbeit bei der Beurteilung eines Anpassungsbedarfs bei den Vorschriften über die gemeindliche Haushaltswirtschaft gerne fortsetzen möchte. Die kommunalen Spitzenverbände sind eingeladen, in einem weiteren Erfahrungsaustausch kommunale Anregungen von landesweiter Bedeutung zu geben, für die ein rechtlicher Regelungsbedarf besteht. Weitere Sachverhalte und Auslegungen geltender Regelungen könnten ebenfalls bei Bedarf diskutiert und geklärt werden. Die Wünsche und Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände sollen dann Grundlage für eine zweite NKF-Evaluierung werden. 

Die StGB NRW-Geschäftsstelle bittet daher die kommunalen Praktiker, bei Bedarf derartige Vorschläge bzw. Anpassungsbedarfe des kommunalen Haushaltsrechts zu melden. Es ist hilfreich, wenn diese Vorschläge bis Ende August 2014 zugehen. Die Vorschläge richten Sie bitte per E-Mail an Andreas.Wohland@kommunen-in-nrw.de oder Claus.Hamacher@kommunen-in-nrw.de . Die StGB NRW-Geschäftsstelle bedankt sich bereits jetzt für die Mithilfe.

Az.: IV/1 904-05/18

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