Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 22/2014 vom 14.01.2014

Änderungen in der Energiewirtschaft für 2014

Im Jahr 2014 stehen einige gesetzliche Neuerungen in der Energiewirtschaft an. Diese betreffen die Vergütung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) für Photovoltaikanlagen, die Höhe der EEG-Umlage und zum anderen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung. Viele der Änderungen sind dabei auch von kommunaler Relevanz.

Folgende Änderungen werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt:

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

  • Direktvermarktung des Stroms aus Photovoltaikanlagen (Marktprämienmodell)

Seit dem 1. Januar 2014 erhalten Photovoltaikanlagen nur noch für 90 Prozent des produzierten Stroms eine Vergütung nach dem EEG (§ 33 EEG). Die restlichen zehn Prozent müssen sie entweder selbst nutzen oder anderweitig vermarkten.

Andernfalls erhalten die Betreiber für ein Zehntel der Stromproduktion nur noch einen Basistarif, der sich am Börsenpreis orientiert. Diese Regelung gilt für alle Anlagen mit 10 bis 1.000 kW Leistung, die seit April 2012 in Betrieb gegangen sind. Sie benötigen zudem Zähler, die neben der eingespeisten Strommenge auch den erzeugten Strom erfassen. Das Ableseergebnis müssen die Anlagenbetreiber jährlich zum 28. Februar des Folgejahres an den zuständigen Netzbetreiber übermitteln.

  • Wechselrichter für Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2012 ans Netz gegangen sind, müssen zudem bis spätestens Ende 2014 mit einem regelbaren Wechselrichter ausgestattet sein. Das soll verhindern, dass beim Überschreiten einer Netzfrequenz von 50,2 Hertz alle Anlagen auf einmal vom Netz gehen. Die neuen Wechselrichter sollen eine stufenweise Abschaltung der Anlagen ermöglichen und so die Gefahr eines Blackouts verringern. Betroffen sind nach Angaben der Netzbetreiber insgesamt mehr als 300.000 Solaranlagen mit zusammen rund 9.000 MW Leistung. Größere Anlagen müssen bereits seit Ende August 2013 umgerüstet sein. Für Anlagen zwischen 30 und 100 kW endet die Frist Ende Mai 2014, für kleinere Anlagen Ende des Jahres.

  • EEG-Umlage

Zum Jahresbeginn ist die EEG-Umlage von 5,277 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf jetzt 6,24 Cent/kWh gestiegen. Um den weiteren Anstieg der EEG-Umlage zu verhindern, haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag auf Grundzüge einer EEG-Reform geeinigt. Bis Ostern hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel angekündigt, Eck-punkte vorzulegen. Einen Gesetzentwurf sollen Bundestag und Bundesrat noch bis zur parlamentarischen Sommerpause verabschieden, so dass die EEG-Novelle spätestens am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll.

Az.: II/3 811-00/8

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