Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 649/2015 vom 20.10.2015

Änderungen im Bau- und Energieeinsparrecht zum 01.11.2015

Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (AsylVerfBeschlG) auf den Weg gebracht. Es bringt auch Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) mit sich. Diese werden zum 01.11.2015 in Kraft treten. 

Da es sich bei dem AsylVerfBeschlG um ein Artikelgesetz handelt, das den Wortlaut bestehender Vorschriften zum Teil nur punktuell ändert, ergibt sich der künftige Text nur im Zusammenspiel mit dem bisherigen. Als Arbeitshilfe hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) deshalb eine unverbindliche Lesefassung des neuen Wortlauts erstellt. Sie ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet abrufbar (Mitgliederbereich unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe sowie unter der Rubrik Info-Service Flüchtlinge/Baurecht).

Az.: II/1 20.1.1.1-002

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