Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 704/2002 vom 05.11.2002

Änderungen bei der Eigenheimzulage

Wie durch die Medien bekannt ist, will die neue Bundesregierung die Eigenheimzulage massiv umgestalten und reduzieren. Die Entscheidung wird zwar letztlich vom Bundestag getroffen. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse besteht aber eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß der Bundestag entsprechend den Plänen von SDP, Bündnis 90/Die Grünen und Bundesregierung entscheiden wird. Besonders wegen der Übergangsregelung ist die Angelegenheit äußerst dringlich.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat vom Bundesfinanzministerium folgende Informationen erhalten:

1. Eigenheimzulage künftig nur noch für Familien mit Kindern

Nach ihrem Koalitionsvertrag wollen SPD und Grüne die Eigenheimzulage "auf diejenigen konzentrieren, die sie wirklich brauchen: Familien mit Kindern". Dazu wird nach Angaben des BMF die bisherige Grundförderung (acht Jahre lang je 2.556 Euro für Neubauten und 1.278 Euro für Altbauten) gestrichen. Statt dessen wird das Baukindergeld (acht Jahre) von 764 Euro auf 1.200 Euro je Kind erhöht. Weiterhin werden die Einkommensgrenzen von 81.807 auf 70.000 Euro für Ledige sowie von 163.614 auf 140.000 Euro für Verheiratete gesenkt.

2. Gültigkeit der Neuregelung

Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen sind die Neuregelungen erstmals anzuwenden, wenn die anspruchsberechtigte Familie im Fall eines Neubaus nach dem 31. Dezember 2002 mit der Herstellung des Objekts begonnen oder im Fall der Anschaffung die Wohnung nach dem 31. Dezember 2002 aufgrund eines rechtswirksamen obligatorischen Vertrages (Notarvertrag) angeschafft hat. Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird. Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden.

Um noch in den Genuß der alten Förderung zu kommen, muß daher bis spätestens 31. Dezember 2002 bei Neubauten ein Bauantrag gestellt bzw. beim Erwerb von Immobilien der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen worden sein.

3. Betroffene Haushalte

Betroffen von der Kürzung der Zulage sind vor allem Schwellenhaushalte und junge, kinderlose Paare. Entgegen der Koalitionsvereinbarung, die Eigenheimförderung auf Familien mit Kindern zu konzentrieren, führt die Neuregelung aber auch für diese Familien zu einer Verminderung der Förderung: Beispielsweise wird diese für ein Ehepaar mit einem Kind bei einem Neubau um 16.984 Euro (über acht Jahre) reduziert. Weiterhin kommen aufgrund der gesenkten Einkommensgrenzen insgesamt auch weniger Familien mit Kindern in den Genuß der Förderung. Von Familienförderung kann daher keine Rede sein.

4. Eingriff in die private Altersvorsorge

Eingegriffen wird damit in die Alterssicherung. Gerade das Wohneigentum stellt für viele Bürger einen wichtigen Teil ihrer Altersvorsorge dar. Aktuell wird ein Rentner monatlich im Durchschnitt um 519 Euro entlastet, wenn er im entschuldeten Wohneigentum statt zur Miete lebt. Bei Ehepaaren erreicht die "Immobilienrente" in Form der ersparten Miete durchschnittlich 613 Euro. Obwohl der Koalitionsvertrag vorsieht, "Eigenheimförderung und Altersvorsorge besser miteinander zu verzahnen", wird diese Möglichkeit privater Altersvorsorge nun für viele beschnitten.

5. Auswirkungen für Kommunen

Die Kürzung der Eigenheimzulage wird - nach einem vorübergehenden Bau- und Kaufboom bis zum Jahresende - zu einem Rückgang beim Eigenheimbau führen. Gewerkschaften und Bauwirtschaft sehen einen Rückgang um 50.000 Eigenheime und damit eine Gefährdung von bis zu 200.000 Arbeitsplätzen voraus. Für Städte und Gemeinden werden damit nicht nur die Bemühungen erschwert, junge Familien zu binden. Auch muß mit geringeren Gewerbesteuereinnahmen und mit erhöhten Soziallasten gerechnet werden, da vor allem mittelständische Bau- und Zulieferbetriebe betroffen sein werden.

Az.: II 652-85

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