Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 747/2013 vom 22.10.2013

Änderungen auf Vergabe.NRW

Mit Schnellbrief vom 21.08.2013 (Nr. 155/2013) hatte die Geschäftsstelle u.a. darüber berichtet, dass über diese Vergabeplattform auch Kommunen nicht mehr benötigte Vermögensstände anbieten oder auch erwerben können. Mittlerweile ist die Freischaltung für die Kommunen erfolgt. Jedoch besteht für die Kommunen keine Pflicht zur Nutzung dieses Angebots und auch nicht zur Andienung solcher Gegenstände an Dritte. Eine solche besteht lediglich für die Behörden des Landes.

Az.: II/1 608-00

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