Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 747/2013 vom 22.10.2013
Änderungen auf Vergabe.NRW
Mit Schnellbrief vom 21.08.2013 (Nr. 155/2013) hatte die Geschäftsstelle u.a. darüber berichtet, dass über diese Vergabeplattform auch Kommunen nicht mehr benötigte Vermögensstände anbieten oder auch erwerben können. Mittlerweile ist die Freischaltung für die Kommunen erfolgt. Jedoch besteht für die Kommunen keine Pflicht zur Nutzung dieses Angebots und auch nicht zur Andienung solcher Gegenstände an Dritte. Eine solche besteht lediglich für die Behörden des Landes.
Az.: II/1 608-00