Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 107/2019 vom 21.02.2019

Straßen- und Wegegesetz NRW geändert zugunsten von Carsharing

Der NRW-Landtag hat am 20.02.2019 eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes beschlossen. Damit wird der Ausbau von Carsharing-Angeboten in den Kommunen vereinfacht und Planungsverfahren werden beschleunigt.

Künftig sollen Anfechtungsklagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Maßnahmen an Landesstraßen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Voraussetzung ist, dass für die Maßnahmen Mittel bereitstehen. Für den Bau von Ortsumgehungen müssen keine förmlichen Linienbestimmungsverfahren mehr durchgeführt werden. Im Bund gibt es bereits eine solche Regelung. Das Land passt damit die Rechtslage für die Landesstraßen eins zu eins an die der Bundesstraßen an. Auch für die Radschnellwege wird auf eine förmliche Linienbestimmung verzichtet.

Die Änderung des Straßen- und Wegegesetzes ermöglicht es außerdem, dass Städte und Gemeinden in Zukunft Parkplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge auf den innerstädtischen Straßen ausweisen können. Die öffentlichen Verkehrsflächen in Innenstadtlage sind für Anbieter wichtig, weil sie dadurch ihr Angebot noch mehr an den Bedürfnissen der Nutzer ausrichten können. Die Kommunen stellen diese Flächen durch eine Sondernutzungserlaubnis zur Verfügung. Außerdem sinken die Parksuchverkehre in den Städten.

Az.: 34.0.8-002

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