Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 695/2001 vom 20.11.2001

Änderung des Regionalisierungsgesetzes I

Das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs sowie zur Weiterentwicklung des ÖPNV (Regionalisierungsgesetz) soll novelliert werden. Diesbezüglich hatte das Präsidium des StGB NRW bereits im Juni Eckpunkte verabschiedet.

Jetzt hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Abstimmung mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen dem federführenden Verkehrsausschuß des Landtages eine Stellungnahme übersandt, mit der die genannten Verbände ihre Position in dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren verdeutlichen. Im wesentlichen werden zu den in der Diskussion befindlichen Vorschlägen folgende Auffassungen vertreten:

1. Einführung eines Schienenpersonennahverkehrsplans

Die Verbände sehen kein grundsätzliches praktisches Bedürfnis, durch die Einführung eines solchen SPNV-Plans die z.Zt. bestehende Einheit von Sachaufgabe und Planungskompetenz bei den SPNV-Aufgabenträgern auszuhöhlen. Die Einführung eines dritten, selektiven Planungsinstrumentes des Landes (neben dem ÖPNV-Bedarfsplan und dem ÖPNV-Ausbauplan) erscheint auch nicht geeignet, das Ziel des Landes zur integrierten Gesamtverkehrsplanung besser zu verwirklichen als mit den derzeit vorhandenen zwei Planungsinstrumenten.

2. Einrichtung eines "Fahrzeugpools" der Zweckverbände

Die Einrichtung eines solchen Pools ist nach Ansicht der Verbände nicht zwingend durch die europarechtlichen Wettbewerbsregeln gefordert. Ordnungspolitische Erwägungen zur Förderung des Wettbewerbs zwischen den Verkehrsunternehmen sind nach Ansicht der Verbände auf der Ebene der Aufgabenträger umzusetzen.

3. Einrichtung einer SPNV-Managementgesellschaft

Die Verbände äußern erhebliche Vorbehalte gegenüber einer bindenden gesetzlichen Anordnung eines bestimmten zentralen Organisationsmodells zur gemeinsamen Wahrnehmung von überregionalen Funktionen, die mit der SPNV-Aufgabenträgerschaft verbunden sind. Dies solle den Vorstellungen der Zweckverbände von Kooperation vorbehalten bleiben.

4. Verbesserung der Förderbedingungen zur Realisierung neuer Strecken und zur Reaktivierung vorhandener Trassen

Die Vorschläge der Landesseite werden von den Verbänden unterstützt.

5. Kundenfreundliche Tarifstruktur

Das damit verbundene Ziel, die Attraktivität des ÖPNV insbesondere durch ein integriertes und vertaktetes Verkehrsangebot weiter zu stärken, wird unterstützt. Allerdings muß nach Ansicht der Verbände auf die einseitige und schematische gesetzliche Zielvorgabe eines landeseinheitlichen Tarifs und hieran anknüpfende Konsequenzen bei der ÖPNV-Förderung aber verzichtet werden, weil damit eine Vielzahl wichtiger zu berücksichtigender Gesichtspunkte, die vor Ort abgewogen werden müssen, ignoriert würde. Dem unbestreitbaren Vorteil von Einheitspreisstrategien stehen unbestreitbare Nachteile gegenüber, insbesondere Einnahmeausfälle, die durch Nachfragesteigerungen nicht überall ohne weiteres ausgeglichen werden können.

6 Vereinheitlichung des ÖPNV-Fördersystems

Grundsätzlich unterstützen die Verbände eine Vereinheitlichung des ÖPNV-Fördersystems. Allerdings sprechen sie sich dagegen aus, die Magnetschwebebahntechnik in dieses Regelungssystem zu integrieren. Diese solle einer eigenständigen Gesetzeslösung vorbehalten bleiben.

Der Landtagsausschuß hat für den Herbst d.J. noch eine mündliche Anhörung vorgesehen, an der die Verbände voraussichtlich teilnehmen werden. Endgültige Entscheidungen über das Regionalisierungsgesetz werden für das kommende Jahr erwartet.

Az.: III/1 441 - 50

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