Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 356/1996 vom 20.07.1996

Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Das Regionalisierungsgesetz NW ermöglicht es den Aufgabenträgern im ÖPNV, Zuwendungen des Landes, die für die Förderung der Eisenbahnunternehmen im SPNV bestimmt sind, ab dem 1.1.1998 für die Förderung von Schienenersatzverkehren zu verwenden, wenn hierdurch Verbesserungen des Verkehrsangebots ermöglicht werden. Diese Möglichkeit soll künftig nach den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ausgeräumt werden. Ferner soll künftig eine finanzielle Förderung der nicht bundeseigenen Eisenbahnen auch aus den Mitteln des § 8 II RegionalisierungsG des Bundes erfolgen, nicht wie bisher nach § 8 I Bundesregionaliserungsgesetz.

Zu einem entsprechenden Gesetzesentwurf der Landesregierung hatte der Verkehrsausschuß des Landtages am 18.4.1996 eine Anhörung durchgeführt (vgl. Mitt. v. 5.6.1996, lfd. Nr. 273).

Trotz der fast einstimmigen Ablehnung der Gesetzesänderung durch die geladenen Experten, insbesondere auch der kommunalen Spitzenverbände als Vertreter der betroffenen Aufgabenträger, wurde in der abschließenden Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.6.1996 der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Grüne gegen die Stimmen der Fraktion der CDU unverändert angenommen. Das Gesetz ist am 21.6.1996 in Kraft getreten.

Az.: III/1 741-50

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