Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 674/2021 vom 22.12.2021

Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes

Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 das Zweite Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes und des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes beschlossen. Das Gesetz wird voraussichtlich im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28.12.2021 verkündet.

Damit wird die bisher bis zum 31.12.2021 befristete Regelung in § 33 Absatz 3 LPVG, die beinhaltet, dass Beschlüsse auch wirksam sind, wenn sie mittels Umlaufverfahren oder elektronischer Abstimmung erfolgt sind, bis zum 30.06.2023 verlängert.

Die sonstigen formalen Voraussetzungen der §§ 30 bis 37 LPVG sind bei der Beschlussfassung weiterhin zu beachten. So muss z. B. eine eindeutige Zuordnung der Voten der Teilnehmer sichergestellt sein.

Az.: 14.1.5-006/001

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