Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 413/2023 vom 28.06.2023

Änderung des Landesentwicklungsplans NRW: Stellungnahmen bis zum 28.07.2023 möglich

Mit Schnellbrief Nr. 175/2023 vom 07.06.2023 hatte die Geschäftsstelle darüber informiert, dass die Landesregierung den Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW beschlossen und in der Ausgabe des Ministerialblatts vom 07.06.2023 (MBl. NRW. S. 548) veröffentlicht hat. Gemäß dieser Bekanntmachung sollte die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom 14.06. bis zum 21.07.2023 erfolgen. In der Ausgabe des Ministerialblatts vom 15.06.2023 (MBl. NRW. S. 567) wurde die vorherige Bekanntmachung aufgehoben und durch eine neue ersetzt. Gemäß dieser neuen Bekanntmachung liegen die genannten Unterlagen in der Zeit vom 23.06. bis zum 28.07.2023 öffentlich aus. Entsprechend können Stellungnahmen zum Entwurf der Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW, zur Planbegründung und zum Umweltbericht nun bis zum 28.07.2023 abgegeben werden.

Az.: 20.0.4-006/001 ste

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