Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 488/2005 vom 06.06.2005

Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und anderer Gesetze

Der DStGB hat gegenüber dem Bundestag-Finanzausschuss zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und anderer Gesetze Stellung genommen. Der Gesetzentwurf sieht die Verschiebung der Umstellung auf den neuen Verteilungsschlüssel für den gemeindlichen Anteil an der Umsatzsteuer auf den 01.01.2009 vor, außerdem Änderungen bei den Schlüsselmerkmalen, auf deren Grundlage die Modellrechnungen für die Neuregelung des Verteilungsschlüssels durchgeführt werden, sowie datenschutzrechtlich bedingte Anpassungen für die Übermittlung der Daten der Modellrechnungen an die kommunalen Spitzenverbände.

Die Stellungnahme des DStGB wird im Folgenden wiedergegeben:

„(…) Wir stimmen einer Verschiebung der Umstellung auf einen endgültigen Schlüssel zur Verteilung des gemeindlichen Umsatzsteueranteils auf den 1. Januar 2009, wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen, zu.

Im Übrigen halten wir die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen bzw. Neufassungen für erforderlich. Nachdem die alten Schlüsselmerkmale auf Grund der unzureichenden Datenlage keine tragfähige Grundlage für die zukünftige Berechnung des Verteilungsschlüssels seien konnten, ist die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Umstellung auf andere Schlüsselmerkmale notwendig.

Ebenso erforderlich sind aus kommunaler Sicht die gesetzlichen Regelungen, die eine Übermittlung der Daten der Modellrechnungen zu den neuen Schlüsselmerkmalen – auch auf Gemeindeebene – an die kommunalen Spitzenverbände vorsehen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir davon ab, die inhaltliche Ausgestaltung des Neuverteilungsschlüssels zu kommentieren. Dies bleibt der späteren Diskussion auf der Grundlage der Proberechnungen vorbehalten.“

Der Zeitpunkt der Umstellung auf einen endgültigen Verteilungsschlüssel zum 1. Januar 2009 wurde gewählt, weil so eine Aktualisierung des endgültigen Verteilungsschlüssels im Drei-Jahres-Turnus zeitgleich mit der Aktualisierung des Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil am Aufkommen an der Einkommensteuer erfolgen kann. Im Übrigen war für einen früheren Zeitpunkt nicht mit einer politischen Mehrheit für die Neuregelung des Verteilungsschlüssels zu rechnen. Die Änderung bei den Schlüsselmerkmalen ist erforderlich, weil die ursprünglich vorgesehenen Schlüsselmerkmale sich nach Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes teilweise als nicht belastbar genug erwiesen, um unter dem Gesichtspunkt der Verteilungsgerechtigkeit einen möglichst gemeindescharfen und gerichtsfesten Verteilungsschlüssel zu erreichen. Grund hierfür war die mangelhafte Qualität der Daten, die den Berechnungen zugrunde lagen. Insbesondere zum Schlüsselmerkmal „Betriebsvermögen“ (Sachanlagen und Vorräte) stellten Unternehmen freiwillig keine belastbaren Daten zur Verfügung. Die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Übermittlung der Ergebnisse der Modellrechnungen - bis in die Gemeindeebene hinein - an die kommunalen Spitzenverbände ist notwendig, damit diese in der Lage sind, eintretende interkommunale Umverteilungswirkungen nachzuvollziehen und dazu Stellung nehmen zu können. Nach bisheriger Rechtslage stehen dem datenschutzrechtliche Bestimmungen entgegen.

Der Entwurf ist die BR-Drucksache 236/05.

Az.: IV/1 922-01/1

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