Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 428/1999 vom 05.07.1999

Änderung des Gebührengesetzes

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 09.06.1999 im Rahmen des 1. Modernisierungsgesetzes das Gebührengesetz NW dahingehend geändert, daß die Gemeinden und Gemeindeverbände in ihrem Aufgabenbereich für Amtshandlungen, die in Gebührenordnungen nach dem Gebührengesetz NW erfaßt sind, eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen können. Dies soll nur dann nicht gelten, wenn Amtshandlungen mit gleicher rechtlicher Wirkung von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ausgeführt werden können oder wenn Amtshandlungen in gleicher Weise wie von privaten Sachverständigen für die Grundstückswertermittlung erbracht werden können.

Damit können zukünftig dort, wo sich die in den staatlichen Gebührenordnungen festgesetzten Gebührenhöhen als nicht kostendeckend erwiesen haben, entsprechend höhere Gebühren festgesetzt werden.

Az.: IV/1 941-00

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