Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 301/2000 vom 20.05.2000

Änderung des Abwasserabgabengesetzes

Das Bundesland Bayern hat unter dem 24.3.2000 (Bundesrat-Drucksache 179/00) einen Antrag im Bundesrat eingebracht, wonach das Abwasserabgabengesetz geändert werden soll. In dem Entschließungsantrag wird zur Begründung ausgeführt, daß sich das Abwasserabgabengesetz als verbesserungswürdrig erwiesen habe. Dies gelte insbesondere für das sog. "Bescheidprinzip". Der Deutsche Bundestag habe bereits anläßlich der letzten Änderung des Abwasserabgabengesetz am 02.12.1993 in einer Entschließung (zu BR-Drucksache 5/94) festgestellt, daß die Erhebung der Abwasserabgabe nach den gemessenen tatsächlichen Werten (sog. "Messlösung") die Gewässerbenutzung am besten wiedergebe und damit verursachergerecht und umweltpolitisch sinnvoll sei. Weiterhin wird auch die Abwasserabgabe für Kleineinleiter in Frage gestellt und das derzeitige System zur Erhebung der Abwasserabgabe für Niederschlagswasser als zu kompliziert gewertet. Mit der Bundesrats-Initiative des Bundeslandes Bayern ist damit der erste Schritt zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes eingeleitet. Die gemeinsame Initiative des Deutschen Städte- und Gemeindebundes mit der Geschäftsstelle des StGB NRW und den anderen Mitgliedsverbänden des DStGB haben damit einen ersten Erfolg erzielt.

Az.: II/2 24-40

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