Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 17/2002 vom 05.01.2002

Änderung der Zuschüsse für Betreuungsangebote

Das Land Nordrhein-Westfalen erhöht die Förderbeträge für verschiedene Ganztagsangebote an Schulen. Die Zuschüsse für das Nachmittagsprogramm 13plus bei Grundschulen werden von 6.000 DM auf 5.000 Euro pro Gruppe angehoben. Außerdem soll nunmehr jede Grundschule eine Gruppe einrichten können. Bisher war die Möglichkeit auf Schulen in sozialen Brennpunkten oder Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf beschränkt. Die Fördersätze für Gymnasien und Realschulen sind allerdings mit 4.100 Euro beibehalten worden.

Die Nachmittagsangebote an Haupt- und Sonderschulen werden statt wie bisher mit 10.000 DM künftig mit 7.500 Euro pro Gruppe und Jahr unterstützt. Erhöht werden auch die Zuschüsse für Betreuung von 8 bis 1. In den Grundschulen wird von 6.000 DM auf 4.000 Euro aufgestockt, in den Sonderschulen von 8.000 DM auf 5.000 Euro.

Nach Mitteilung des Landes gibt es in Nordrhein-Westfalen 635 klassische Ganztagsschulen. Bis 2005 sollen darüber hinaus durch die verschiedenen Förderprogramme zusätzlich 200.000 Ganztagsplätze geschaffen werden.

Az.: IV/2-211-13/2

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search