Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 154/2010 vom 24.02.2010

Änderung der Vergabeverordnung

Das Bundeskabinett hat am 27.01.2010 den Entwurf einer überarbeiteten Vergabeverordnung (VgV) verabschiedet.

Nach Mitteilung des BMWi wird sich der Bundesrat abschließend am 26.03.2010 mit der Vergabeverordnung beschäftigen. Da nicht mit weiteren Veränderungen der VgV im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist, steht einem Inkrafttreten der Vergabeverordnung Ende April / Anfang Mai 2010 nichts mehr im Wege. Mit Veröffentlichung der neuen Vergabeverordnung im Bundesgesetzblatt werden dann auch die Neufassungen der VOB 2009 (Teile A und B), der VOL/A 2009 sowie der VOF 2009 in ihren zweiten Abschnitten, also im Bereich der EU-weiten Auftragsvergaben, förmlich in Kraft treten.

Aufgrund der dynamischen Verweisung in den kommunalen Vergabegrundsätzen des Landes NRW vom 22.03.2006 (SMBl NRW 6300) würden ab diesem Zeitpunkt dann auch unterhalb der EU-Schwellenwerte die zuvor genannten Neufassungen gelten. Die vorgesehenen Schwellenwerte in § 3 Abs. 3 VOB werden jedoch durch den vorrangigen Erlass zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergabebereich vom 03.02.2009 (SMBl 20021) modifiziert.

 

Bei Interesse kann der Entwurf der überarbeiteten Vergabeverordnung bei der Geschäftsstelle des StGB NRW (E-Mail: alexandra.kulesa@kommunen-in-nrw.de) angefordert werden.

 

Az.: II/1 608-00

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