Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 746/2013 vom 29.10.2013

Änderung der Vergabeverordnung in Kraft

Am 25. Oktober 2013 ist die "Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" (VgV) in Kraft getreten. Mit der Änderung sind u. a. personenbezogene Zuschlagskriterien jetzt teilweise zulässig.

Die vorbenannte Änderung der Vergabeverordnung enthält zwei wichtige Änderungen für europaweite Auftragsvergaben der öffentlichen Hand:

Die erste Änderung betrifft die Berücksichtigung bieterbezogener Qualitätsmerkmale bei der Angebotswertung. Bislang war es aufgrund der strikten Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien nicht möglich, personenbezogene Kriterien bei der Zuschlagsentscheidung als Auftraggeber zu berücksichtigen. Diese Trennung wird durch die jetzt beschlossene Änderung zumindest für Dienstleistungsaufträge teilweise aufgehoben. Danach darf der Auftraggeber bei den in Anhang I Teil B zur VOL/A und zur VOF aufgeführten so genannten nachrangigen Dienstleistungen die Organisation, die Qualifikation und die Erfahrung des eingesetzten Personals bei der Zuschlagsentscheidung berücksichtigen, wenn es tatsächlich Anhaltspunkte gibt, dass diese erheblichen Einfluss auf die Qualität der Auftragsausführungen haben können. Bei der Wertung darf der Auftraggeber insbesondere den Erfolg und die Qualität bereits erbrachter Leistungen berücksichtigen. Die Gewichtung der personenbezogenen Zuschlagskriterien soll zusammen 25 Prozent nicht überschreiten.

Die zweite Änderung betrifft die von der EU durch Verordnung festgelegten Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren. Diese werden zukünftig nicht mehr durch Änderungen der VgV an die europäischen Vorgaben angepasst. Stattdessen enthält § 2 Abs. 1 VgV nunmehr eine dynamische Verweisung auf Art. 7 Richtlinie 2004/18/EG (Vergabekoordinierungsrichtlinie). Folge ist, dass die VgV jeweils auf die aktuellen europäischen Schwellenwerte verweist. Diese werden nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union auch vom BMWi unverzüglich im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die nächste Anpassung der EU-Schwellenwerte ist am 01.01.2014 zu erwarten. Hinsichtlich der neuen EU-Schwellenwerthöhen wird auf die Mitteilung „EU-Kommission zur Änderung der Schwellenwerte bei Vergabeverfahren“ vom 21.10.2013 verwiesen.

Die Zulassung personenbezogener Zuschlagskriterien im Dienstleistungsbereich greift der im Entwurf der neuen EU-Vergaberichtlinien vorgesehenen Regelung vor.

Die „Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ ist im Bundesgesetzblatt 2013, Teil I, Nr. 63 vom 24.10.2013 bekannt gemacht worden.

Az.: II gr-ko

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