Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 453/2012 vom 17.07.2012

Änderung der Vergabeverordnung

Der Bundesrat hat am 06. Juli 2012 der sechsten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV), welche bereits am 23.05.2012 durch das Bundeskabinett beschlossen wurde, ohne Änderungen zugestimmt.

Die Änderung der VgV war notwendig, um den überarbeiteten 2. Abschnitt der VOB/A mit reinen EG-Paragrafen (ähnlich dem 2. Abschnitt der VOL/A) in Kraft zu setzen. Für die erfolgreiche Umsetzung musste die statische Verweisung in § 6 Abs. 1 der Vergabeverordnung (VgV) dahingehend geändert werden, dass die aktuelle Fundstelle im Bundesanzeiger aufgeführt wird. Dadurch erhält Abs. 2 der VOB/A mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung die für die Umsetzung von EU-Recht erforderliche Außenrechtswirkung.

Mit ihrer Verkündigung tritt die Änderungsverordnung (Bundesratsdrucksache 320/12) in Kraft. Die Verkündigung erfolgte am 18.07.2012 im Bundesgesetzblatt, Teil I Nr. 33, S. 1508. Mit der geänderten Vergabeverordnung tritt damit einen Tag später (19.07.2012) auch der veränderte Abschnitt 2 der VOB/A, also die VOB/A-EG in Kraft.

 

 

 

 

Az.: II gr-ko

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