Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 322/2011 vom 14.06.2011

Änderung der Vergabe-Praxishilfe zur Fahrzeugbeschaffung

Die am 12.05.2011 in Kraft getretene neue Vergabeverordnung enthält Regelungen zur Fahrzeugbeschaffung. Sie dient vorrangig der Umsetzung der EU-Richtlinie "Saubere Fahrzeuge". Ein Ziel der Richtlinie: Die Beschaffung von besonders sparsamen Fahrzeugen zu fördern, indem der Energieverbrauch und der Schadstoffausstoß als Teil der Lebenszykluskosten in die Wertung der Angebote einfließen.

Zudem wird der Vergleich des Energieverbrauchs zwischen verschiedenen Antriebsarten (also z.B. Benzin, Diesel, Gas, Strom) ermöglicht. In der Verordnung werden die für die Wertung des Energieverbrauchs, des Schadstoffausstoßes und für den Vergleich der verschiedenen Antriebsarten notwendigen Berechnungsmethoden näher definiert. Dennoch bleibt die Anwendung der Berechnungsmethoden hoch komplex. Eine praktische Hilfestellung für den Wertungsvorgang bietet die Internetseite www.cleanvehicle.eu der EU. 

Die Geschäftsstelle möchte zudem darauf aufmerksam machen, dass das Bundeswirtschaftsministerium vor dem Hintergrund der aktuellen „Energiewende“ in Deutschland eine abermalige Überarbeitung der Vergabeverordnung (VgV) vorbereitet. Es ist beabsichtigt, dass öffentliche Auftraggeber zukünftig nur „Waren und Dienstleistungen beschaffen, die im Hinblick auf die Energieeffizienz die höchsten Leistungsniveaus haben und zur höchsten Energieeffizienzklasse gehören (…)“.

Az.: II/1 608-00

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search