Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 202/2011 vom 11.04.2011

Änderung der Steuerhebesätze bei NRW-Kommunen 2010

Etwa jede zehnte der 396 nordrhein-westfälischen Kommunen hat im vergangenen Jahr den für die Berechnung der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer maßgebenden Hebesatz angehoben. Den Hebesatz der Grundsteuer B erhöhte gegenüber 2009 knapp jede sechste Kommune. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt ermittelte, hatten dabei 43 Gemeinden den Hebesatz der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und 69 Verwaltungen den für die Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) angehoben. 37 Kommunen erhöhten den Hebesatz der Gewerbesteuer. Lediglich zwei Gemeinden reduzierten sowohl die Hebesätze der Grundsteuer B als auch die der Gewerbesteuer.

Den größten Anstieg sowohl bei der Grundsteuer A (+147 Punkte) als auch bei der Grundsteuer B (+120 Punkte) meldete die Stadt Düren. Den höchsten Wert bei der Anhebung der Gewerbesteuer erreichte mit +37 Punkten die Stadt Wesseling (Rhein-Erft-Kreis). Der höchste Hebsatz bei der Grundsteuer A wurde mit 400 Punkten für Morsbach (Oberbergischer Kreis) ermittelt. Bei der Grundsteuer B lagen mit 590 Punkten die Städte Essen und Düren vorn und die höchsten Werte bei der Gewerbesteuer gab es in den Städten Duisburg, Oberhausen und Bottrop mit je 490 Punkten.

Eine Tabelle mit dem gewogenen Durchschnittshebesatz in NRW ist im Internet abrufbar unter http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2011/pres_073_11.html. [Quelle: IT.NRW]

Az.: IV/1 932-00

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