Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 63/2017 vom 15.12.2016

Änderung der Lärmschutzverordnung für Sportanlagen

Die Bundesregierung hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vorgelegt. An Sportanlagen sollen während der Ruhezeiten künftig weniger strenge Lärmgrenzwerte gelten. Die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13:00 bis 15:00 Uhr sollen um 5 Dezibel erhöht werden. Weiterhin soll die Regelung für Sportanlagen, die vor 1991 genehmigt oder die ohne Genehmigung errichtet werden konnten, konkretisiert werden. Geregelt werden soll, welche Umbauten oder Änderungen zulässig sind, damit die entsprechend Anlage weiterhin den „Altanlagenbonus“ nutzen kann, der ein Grenzwertüberschreitung ermöglicht.

Aus sportpolitischer Sicht ist es zu begrüßen, dass nach einer mehr als 8-jährigen fach- und politischen Diskussion das Bundeskabinett den Weg zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung geebnet hat. Es ist zu hoffen, dass der Reformprozess baldmöglich und rechtzeitig vor Ende der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.

Die Inhalte des Verordnungsentwurfs gehen aus Sicht des Sportschausschusses des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in die die richtige Richtung und entsprechenden Forderungen, die auch der Ausschuss erhoben hat. Allerdings wird noch Nachbesserungsbedarf in dreifacher Hinsicht gesehen:

  • Geräusche von Kindern und Jugendlichen auf Sportstätten sollten wie Kinder-gärten und Spiel- und Ballspielplätze behandelt werden,
  • Einfügung eines Irrelevanzkriteriums sowie
  • rechtssichere Weiterentwicklung des sogenannten Altanlagenbonus für Anlagen mit Stand 2017.

Aus diesem Grund haben sich DOSB, DStGB und DFB mit einem gemeinsamen Schreiben vom 14.12.2016 an die zuständigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt. Das Schreiben ist im Internet-Angebot des Verbandes im Bereich „Information / Infos nach Fachgebieten / Schule, Kultur, Sport“ abrufbar.

Az.: 44.1.6-001/001

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