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StGB NRW-Mitteilung 699/2013 vom 09.10.2013

Änderung der gesetzlichen Befristungen im Bereich des MIK

Das "Sechste Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales" ist am 25.09.2013 vom Landtag beschlossen worden. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es wird voraussichtlich Mitte des Monats Oktober im Gesetz- und Verordnungsblatt erscheinen. 

Mit dem Gesetz werden u.a. die Fristen zur weitgehenden Aussetzung des Vorverfahrens in § 110 Justizgesetz NRW sowie § 104 Landesbeamtengesetz NRW bis zum 31.12.2014 verlängert. Der Entscheidungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung zur künftigen Ausgestaltung des Vorverfahrens konnte bislang noch nicht abgeschlossen werden. Es hat sich herausgestellt, dass die Analyse mehr Zeit erfordert.

Az.: I/1 011-22-3

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