Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 409/2005 vom 23.05.2005

Änderung der Förderrichtlinien für Sportstättenbau

Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragende Sportstätten vom 10.05.2004 in Ziffer 4.8, die die Bereitstellung komplementärer kommunaler Mittel zum Gegenstand hat, geändert.

Ziffer 4.8 erhält danach folgende Fassung:

„Sofern die zu fördernde Maßnahme im Sinne der Ziffer 1 auch der Deckung des Schulsport- und des allgemeinen Sportstättenbedarfs in der Kommune dienen soll, ist – unabhängig von dem zu erbringenden Eigenanteil der Kommune (Ziffer 5.4.4.5) – für eine anteilige Förderung aus Sportstättenbaumitteln eine angemessene Beteiligung der Kommune an den zuwendungsfähigen Ausgaben – ggf. aus Mitteln der Schul- bzw. Sportpauschale – erforderlich.“

Az.: IV/2 380-20/2

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search