Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 376/2013 vom 08.05.2013

Änderung der Baulast an Ortsdurchfahrten infolge der Volkszählung

Kommunen mit einer Einwohnerzahl zwischen 50.000 und 80.000 Einwohnern können gemäß § 44 Abs. 3 StrWG NRW Träger der Straßenbaulast in den Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen werden. Die Einwohnerzahl wird durch Volkszählung ermittelt.

Im Jahr 2011 wurde eine Volkszählung durchgeführt, bei der unter anderem die Einwohnerzahlen neu festgestellt wurden. Die ersten Ergebnisse sollen im Mai vorliegen, zum 1.1.2014 sollen die Ergebnisse verbindlich sein.

Nach Informationen des Landesbetriebes Straßen.NRW erlischt die Baulastträgerschaft der betroffenen Kommunen zum 1.1.2014 automatisch. Wenn eine Kommune weiterhin Träger der Baulast bleiben will, muss sie eine erneute Erklärung abgeben.

In der Mitgliedschaft des StGB NRW sind von dieser Problematik etwa 50 Kommunen betroffen. Zahlreiche Städte könnten aufgrund der Entwicklung ihrer Einwohnerzahl neu in diese Gruppe fallen oder aus ihr herausfallen. Die Entscheidung über die Trägerschaft der Baulast in den Ortsdurchfahrten hat weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Die Geschäftsstelle bittet daher die betroffenen Kommunen, ihr über die Willensbildung vor Ort zu berichten. Uns interessiert: Wer fällt zum 1. Mal in die Gruppe (50.000 — 80.000 Einwohner)? Wer fällt aus ihr heraus? Welche Entscheidung werden die Mitgliedskommunen in dieser Gruppe aufgrund welcher Kriterien treffen?

Informationen senden Sie bitte per E-Mail an Roland.Thomas@kommunen-in-nrw.de 

Az.: III/1 641-90

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