Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 310/2013 vom 18.04.2013

Änderung bei Wohnraumförderung für Menschen mit Behinderung

Die Konditionen für die Förderung der Neuschaffung von Wohnheimplätzen werden entsprechend der Förderung für Mietwohnungen verbessert. Ziel dabei ist, die Realisierung qualitätvoller kleiner Wohnheime für Menschen mit komplexen Behinderungen trotz gestiegener Gesamtkosten auch an zentralen Standorten zu ermöglichen. Im Zusammenhang mit der Förderung von Wohnheimen kann künftig auch ein Zusatzdarlehen für die Ausstattung mit „festen Möbeln“ gewährt werden. Die Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung (BWB) sind in unserem Internetangebot im Mitgliedsbereich unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe abrufbar.

Az.: II/1 651-02-5

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