Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 271/2005 vom 18.03.2005

Acrobat Reader bald signaturtauglich

Der Hersteller Adobe hat verkündet, dass er seine Produkte Acrobat und den kostenlosen Acrobat Reader, die Standardprodukte zum Erstellen bzw. Lesen von PDF-Dokumenten, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach den Common Criteria überprüfen lässt. Sollte diese Prüfung, deren Abschluss zum Sommer 2005 geplant ist, erfolgreich sein, können die genannten Produkte nach dem Signaturgesetz auch zum Erstellen und Überprüfen qualifiziert signierter PDF-Dokumente genutzt werden. Damit würden entsprechende elektronisch unterzeichnete PDFs den Schriftformerfordernissen des BGB und des VwVfG genügen.

Az.: G/3-1 830-05

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