Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 265/2001 vom 20.04.2001

Abwassersymposium der Abwasserberatung NRW

In der kommunalen Praxis werfen die Erhebung von Kanalanschlußbeiträgen und kommunalen Abwassergebühren zahlreiche Rechtsfragen auf. Es fragt sich, wann die Pflicht zur Erhebung einer getrennten Niederschlagswassergebühr besteht, welche Kosten betriebsbedingt sind und deshalb über die Abwassergebühr abgerechnet werden können, ob Grundstücke zu Kanalanschlußbeiträgen nachveranlagt werden können, wenn sie nachträglich vergrößert werden und wie im Einzelfall bei atypischen Grundstücksnutzungen (z.B. Campingplätzen, Außenpark, Bahn) die beitragsrelevante Grundstücksfläche zu bestimmen ist.

Vor dem Hintergrund der vielfältigen Probleme veranstaltet die Abwasserberatung Nordrhein-Westfalen deshalb am 28. Mai 2001 in Münster das 3. Abwasser-Symposium mit Richtern des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Veranstaltung beginnt um 9.30 Uhr und wird gegen 15.00 Uhr am gleichen Tag beendet sein. Für das Abwasser-Symposium ist ein Teilnahmebeitrag von 275,-- DM je Teilnehmer zu zahlen. Darin enthalten ist eine Tagungsunterlage sowie ein Mittagessen. Anmeldungen können bei der Abwasserberatung NRW e.V., Kaiserswerther Straße 199/201 40474 Düsseldorf (Ansprechpartnerin: Frau Klonz, Tel.: 0211/430 770) erfolgen.

Az.: II/2 24-00

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