Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 216/2005 vom 16.02.2005

Abwasserabgabengesetz geändert

Am 01.01.2005 ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes in Kraft getreten. Die jüngste Änderung des Abwasserabgabengesetzes, welche zukünftig insbesondere den so genannten „Fischei-Test“ anstelle des Fischtests (Goldorfen-Test) zur Ermittlung der Giftigkeit von Abwässern vorschreibt, wurde am 15.12.2004 im Bundesgesetzblatt I, Nr. 67, S. 3332, veröffentlicht. Das Gesetz ist nunmehr am 01.01.2005 in Kraft getreten. Einschränkend können allerdings die Bundesländer „bestimmen, dass die Giftigkeit des Abwassers längstens bis zum Ablauf des Veranlagungsjahres 2005 nach den vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes geltenden Vorschriften bewertet und ermittelt wird“ (Art. 3 Abs. 2 des „Fünfte Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes“).

Weitergehende Änderungen sind im Abwasserabgabengesetz durch den Bund nicht vorgenommen worden. Dieses ist bedauerlich, zumal sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund in der Vergangenheit mit Nachdruck für eine Abänderung des Abwasserabgabengesetzes eingesetzt hatten. Hierzu gehörte unter anderem die Einführung einer Null-Abgabe für neue Kläranlagen, ein gestuftes Sanktionssystem vor allem für kurzzeitige Betriebsstörungen und erweitere Verrechnungsmöglichkeiten bei Investitionen in abwassertechnische Anlagen. Diese Vorschläge sind durch den Bund nicht aufgegriffen worden. Es wird weiterhin versucht werden, eine entsprechende Änderung des Abwasserabgabengesetzes zu erreichen.

Az.: II/2 24-40 qu/g

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